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Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
 
Als kleine und mittlere Unternehmen, kurz KMU, bezeichnet man in ihrer Gesamtheit solche Firmen, deren Mitarbeiterzahl und Umsatz unterhalb festgelegter Grenzen bleibt.
Firmen, die mehr Menschen beschäftigen, höhere Umsätze erzielen und über eine größere Bilanzsumme verfügen, werden der Gruppe der Großunternehmen zugerechnet.

Die Rechtsform, die ein Unternehmen für sich gewählt hat, spielt hingegen bei der Zugehörigkeit zu den kleinen und mittleren Unternehmen keine Rolle. Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) können ebenso dazu gehören wie Aktiengesellschaften (AG).

Die Obergrenzen, bis zu deren Erreichen eine Firma als KMU bezeichnet wird, sind nicht willkürlich festgelegt, sondern finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB) wieder. Dieses definiert die Höchstgrenzen für …

… die Bilanzsumme mit 4,015 Mio. €,
… die Umsatzerlöse innerhalb von 12 Monaten auf 8,03 Mio. € und
… die Zahl der Mitarbeiter auf 50.

Bleibt ein Unternehmen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren bei 2 von 3 Kriterien unterhalb der genannten Werte, so wird es als kleine Kapitalgesellschaft angesehen. Als mittelgroße Kapitalgesellschaften werden solche Firmen eingestuft, …

… deren Bilanzsumme 16,06 Mio. € nicht überschreitet,
… die nicht mehr als 32,12 Millionen Euro Umsatz machen und
… nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen.

Wiederum ergibt sich die Zugehörigkeit dann, wenn 2 von 3 Kriterien nicht überschritten werden. Ansonsten ist das Unternehmen eine große Kapitalgesellschaft.
 
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Stichworte:
kleine und mittlere Unternehmen, KMU, Großunternehmen, Unternehmen, HGB, Bilanzsumme, Mitarbeiter
 
 
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