Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Kleinunternehmerregelung
 
Die Kleinunternehmerregelung ist eine Sonderregelung für kleine Kapitalgesellschaften im Umsatzsteuergesetz (UStG), nach der bei Erfüllen bestimmter Voraussetzungen auf die Zahlung von Umsatzsteuer auf entsprechende Umsätze verzichtet wird. Unter einer kleinen Kapitalgesellschaft versteht man gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) jene Unternehmen, „(…) die mindestens zwei der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: (…)“
•    Bilanzsumme beträgt nach Abzug eines auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Fehlbetrages maximal 4.840.000 Euro

•    in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag betrugen die Umsatzerlöse maximal 9.680.000 Euro

•    das Unternehmen beschäftigt im Jahresdurchschnitt maximal 50 Abreitnehmer

Die Kleinunternehmerregelung besagt, dass die auf bestimmte Umsätze geschuldete Umsatzsteuer von Unternehmen, die im Inland oder in den Freihäfen und in den Gewässern und Watten zwischen der Hoheitsgrenze und der jeweiligen Strandlinie tätig sind, nicht erhoben wird, wenn …

… der jeweilige Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat

und

… im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird


Zu den steuerpflichtigen Umsätzen in diesem Sinne gehören beispielsweise:
•    Lieferungen und sonstigen Leistungen
•    Einfuhr von Gegenständen im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg (Einfuhrumsatzsteuer)
•    innergemeinschaftlicher Erwerb im Inland gegen Entgelt

Im Rahmen der Kleinunternehmerregelung versteht man unter Umsatz den nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz abzüglich der darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.

Ein Kleinunternehmer kann aber gegenüber dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (Festlegung der zu zahlenden Steuer nach Prüfung der Steuererklärung) erklären, dass er auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Diese Erklärung ist nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung für den Kleinunternehmer für mindestens fünf Jahre bindend. Ein Widerruf ist aber möglich. Er muss spätestens bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung des Kalenderjahres, für das er gelten soll, erklärt werden.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Kleinunternehmerregelung, Sonderrgelung für Kleinunternehmer, Kleinunternehmer, Kleinunternehmen, kleine Unternehmen, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, USt
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten