Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Kompensation
 
Führt eine Bank Aufträge zum Kauf und Verkauf desselben Wertpapiers ohne Weiterleitung an die Börse durch Aufrechnung der verschiedenen Geschäfte aus, spricht man von einer Kompensation. Der Begriff stammt vom lateinischen „compensare“, was mit „ausgleichen“ oder „ersetzen“ übersetzt werden kann.
Große Banken, die viele Wertpapierdepots verwalten, erhalten täglich von verschiedenen Kunden Aufträge zum Kauf oder Verkauf derselben Wertpapiere. Wenn ein Kunde sich von Aktien eines Unternehmens trennen möchte, ein anderer Kunde jedoch Anteilscheine derselben Firma kaufen möchte, dann kann die Bank auf die Ausführung dieser Aufträge an der Börse ganz oder teilweise verzichten. Stattdessen nimmt sie eine interne Verrechnung vor, die Kompensation genannt wird. Die Verkäufe des einen Kunden werden durch die Käufe des anderen Anlegers kompensiert.

Diese Möglichkeit besteht in Deutschland allerdings zumeist nur theoretisch, da die Banken Geschäfte dieser Art in der Regel über ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) ausschließen. Dort ist zumeist festgeschrieben, dass die Aufträge der Kunden zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren direkt an der Börse platziert werden müssen. Allerdings haben die Kunden die Möglichkeit, ihrer Bank anders lautende Weisungen zu geben, wodurch eine Kompensation mit den Aufträgen anderer Kunden möglich werden kann. Solche Ausnahmen in manchen Fällen ändern jedoch Nichts daran, dass die Kompensationspraxis im Wertpapierhandel für private Kunden praktisch keine Bedeutung hat.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Kompensation, Kompensationsgeschäft, Ausgleich, ausgleichen, Börse, Kauf, Verkauf, Auftrag, Aufträge
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten