Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Konjunkturpolitik
 
Die Konjunkturpolitik ist ein Teilbereich der staatlichen Wirtschaftspolitik eines Landes und dient der Stabilisierung konjunktureller Schwankungen und damit der Stimulierung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und des gesamtwirtschaftlichen Angebotes. Die gesetzliche Grundlage ist das Stabilitätsgesetz (StabG = Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft).
Die Kernziele der Konjunkturpolitik sind dabei wie folgt festgelegt:

- Stabilität des Preisniveaus
- hoher Beschäftigungsstand
- außenwirtschaftliches Gleichgewicht
- stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum

Die Bundesregierung versucht, diese Ziele im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung immer mit Blick auf das gesamtwirtschaftliche Gelichgewicht mit Hilfe entsprechender Konjunkturprogramme bzw. –maßnahmen zu verwirklichen und zu erreichen. Eine besondere Rolle nimmt hierbei der Konjunkturrat ein, der aus den folgenden Mitgliedern besteht:

- Bundesminister für Wirtschaft und Technologie (= Vorsitzender des Rats) und der Finanzen
- je ein Vertreter eines jeden Landes
- 4 Vertreter der Gemeinden und der Gemeindeverbände, die vom Bundesrat auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände bestimmt werden

Zu den Aufgaben des Rates zählen vorrangig:

- regelmäßige Beratung aller zur Erreichung der Ziele dieses Gesetzes erforderlichen konjunkturpolitischen Maßnahmen

- Beratung der Möglichkeiten der Deckung des Kreditbedarfs der öffentlichen Haushalte

Zu Beginn eines jeden Jahres hat die Bundesregierung dem Bundestag und –rat einen Jahreswirtschaftsbericht vorzulegen, in dem unter Anderem die wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele für das kommende Jahr definiert sind (Jahresprojektion). Des Weiteren sind hierin die Maßnahmen für die Wirtschafts- und Finanzpolitik für das laufende Jahr dargelegt.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Konjunkturpolitik, Konjunktur, Politik, Wirtschaftspolitik, Wirtschaft, Finanzpolitik, Stabilitätsgesetz, Jahreswirtschaftspolitik, Jahresprojektion
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten