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Konsumtivkredit
 
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Der Begriff „Konsumtivkredit“ ist eine andere eher weniger gebräuchliche Bezeichnung für einen Konsumentenkredit (Ratenkredit) an private Haushalte (Lohn- und Gehaltsempfänger) und Kleingewerbetreibende. Er wird als standardisierter Kredit betrachtet und zählt zum Verbraucherkreditgeschäft.

Die rechtliche Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), in dem beispielsweise festgeschrieben ist, welche Informationen ein Verbraucherdarlehensvertrag und damit auch ein Konsumtivkreditvertrag enthalten muss:

- Nettodarlehensbetrag
- Gesamtbetrag aller zu entrichtenden Teilzahlungen
- Art und Weise der Rückzahlung
- Zinssatz und alle sonstigen Kosten des Darlehens
- (anfänglicher) effektiver Jahreszins
- Kosten einer Restschuld- oder sonstigen Versicherung (falls inbegriffen)
- eventuell zu bestellende Sicherheiten

Der Konsumtivkredit wird als mittel- bis langfristiges Darlehen ausgegeben und in einer Summe an den Kreditnehmer ausgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt dabei in gleichbleibenden monatlichen Teilbeträgen (Raten) auf der Grundlage eines Tilgungsplanes.

Der Antrag von Ratenkrediten ist normiert und kann daher schnell bearbeitet und vor Allem kostengünstig angeboten werden. Es werden …

… institutseinheitliche Darlehensbeträge, Laufzeiten und Konditionen festgelegt und
… die Verträge auf speziellen schematisierten Vordrucken erfasst und bearbeitet


Die Abwicklung eines Konsumtivkredites sieht wie folgt aus:

1. Kreditgespräch bzw. bei Online-Antrag Informationseinholung
2. Kreditantrag durch Kunden
3. Kreditprüfung durch Bank
4. Abschluss Kreditvertrag
5. Bereitstellung des Kredites
6. Kreditüberwachung
7. falls vorhanden: Freigabe der Sicherheiten

Als Verwendungszweck eines solchen Kredites zählen:

-> Finanzierung langlebiger Gebrauchsgütern wie Auto, Wohnungseinrichtungen etc.
-> für sonstige Ausgaben wie Reisen oder Studium etc.

Die Kosten des Konsumtivkredites umfassen üblicherweise die folgenden Positionen:

1. Bearbeitungsgebühr
= einmaliges Entgelt für die Bearbeitung
-> kann auch wegfallen
-> in Prozent des Darlehensbetrages

2. Zinsen
-> in Prozent
-> in zwei Arten möglich:

a) fester Monatssatz vom Anfangskreditbetrag im Voraus auf gesamte Laufzeit berechnet (praxisüblich)

b) fester Jahressatz auf tatsächlich in Anspruch genommenen Kreditbetrag

Gekündigt werden kann der Konsumtivkkredit frühestens 6 Monate nach Kreditauszahlung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.

 
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Stichworte:
Konsumtivkredit, Konsumentenkredit, Ratenkredit, Konditionen, KOsten, günstig, Verbraucher, Verbraucherdarlehen
 
 
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