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Kontrahentenrisiko
 
Mit Kontrahentenrisko mein man das allgemeine Ausfallrisiko im Rahmen einer Vertragsbindung zwischen mindestens zwei Parteien. Dabei besteht die Gefahr, dass einer der Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht mehr nachkommt.
Speziell im Kreditwesen (Kreditausfallrisiko) und im Wertpapiergeschäft spielt das Kontrahentenrisiko eine große Rolle:

Kreditwesen
In diesem Bereich kann es passieren, dass ein Vertragspartner (üblicherweise der Kreditnehmer) seinen Verpflichtungen aus einem Darlehensvertrag (Zahlungsverpflichtungen etc.) nicht mehr nachkommt bzw. nachkommen kann. Er sieht beispielsweise keine Möglichkeit mehr, auf Grund finanzieller Engpässe den Zins- und Tilgungsleistungen zu entsprechen.

Als Absicherung gegen dieses Kontrahentenrisiko verlangen die Banken gewisse Sicherheiten wie Bürgschaften, Lohnabtretungen etc. Zusätzlich sind Eigenkapitalvorschriften in Basel II bedeutend für das Risikomanagement der Institute.

Wertpapiergeschäft
Das Kontrahentenrisiko bezieht sich im Wertpapierwesen eher auf den möglichen Ausfall des Emittenten der Wertpapiere. Es wird deshalb auch Emittentenrisiko oder Bonitätsrisiko genannt. Wenn der Ausgeber der Papiere in Liquiditätsschwierigkeiten gerät, könnte die Rückzahlung der eingezahlten Beträge des Anlegers gefährdet sein.

Grundsätzlich besteht aber bei jeder vertraglichen Vereinbarung in der Wirtschaft ein Kontrahentenrisiko, da immer auf eine bestimmte Art und Weise die Gefahr besteht, dass vereinbarte Verpflichtungen nicht erbracht werden.
 
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Stichworte:
Kontrahentenrisiko, Kontrahent, Risiko, Vertrag, Ausfall, Ausfallrisiko, Partei, Partner, Vertragsvereinbarung, Verpflichtung, Kredit
 
 
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