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Konzernbank
 
Große Unternehmen gründen häufig Tochterfirmen, die Finanzdienstleistungen für die Muttergesellschaft erbringen. Eine solche Firma wird als Konzernbank bezeichnet, da sie entweder schwerpunktmäßig oder ausschließlich für andere Teile des jeweiligen Konzerns arbeitet.
Wenn keine externen Kunden betreut werden, so unterliegt die Firma auch nicht den üblichen Regeln hinsichtlich der Finanzdienstleistungsaufsicht, da es sich dann um kein echtes Finanzdienstleistungsinstitut handelt. Das ändert sich allerdings, wenn eine Konzernbank zusätzlich zu den Geschäften mit der Muttergesellschaft und anderen Unternehmen aus dem Konzern auch Kredite an Dritte vergibt oder für diese Finanzdienstleistungen erbringt. Eine solche Öffnung für den gesamten Markt kann für die Konzernbank insbesondere vor dem Hintergrund sinnvoll sein, dass die ohnehin vorhandenen Strukturen gewinnbringend genutzt werden können, wenn neben eigenen Konzernteilen auch fremde Unternehmen oder Privatpersonen zum Kundenkreis gehören. Die Konzernbank kann dann, wie jede andere Bank auch, Einlagen von Anlegern entgegen nehmen, diese verwalten, verzinsen und anlegen. Ebenso kann sie Kredite vergeben und Zahlungsverkehr abwickeln. Die Erledigung einiger spezieller Aufgaben bleibt allerdings zumeist auf Firmen innerhalb des eigenen Konzerns beschränkt - so etwa komplexe Finanzierungen oder die Gründung und Verwaltung von Holdinggesellschaften.
 
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Stichworte:
Konzernbank, Tochterfirmen, Tochtergesellschaften, Muttergesellschaft, Konzern
 
 
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