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Konzernumlage
 
Eine Konzernumlage haben Firmen zu zahlen, die als Tochtergesellschaften eines anderen Unternehmens (Muttergesellschaft) geführt werden. Die Höhe errechnet sich nach einem konzerninternen Schlüssel und kann sich für verschiedene Teile des Konzerns deutlich unterscheiden.
Abgegolten werden über die Konzernumlage zum Einen grundsätzlich

- die Mitgliedschaft in einem Unternehmensverbund und zum Anderen aber auch
- Aufwendungen zum Beispiel für die Nutzung von Marken und Patenten,
- für intern erbrachte Dienstleitungen wie Rechts- und Steuerberatung oder
- die Vorhaltung einer Struktur für die Datenverarbeitung.

Weitere Leistungen der Konzernmutter für eine Tochtergesellschaft können die Hilfestellung bei der Erschließung neuer Märkte oder direkte Finanzierungen sein. Auch diese Kosten stellt die Muttergesellschaft den abhängigen Unternehmen über die Konzernumlage in Rechnung.

Ein weiterer wichtiger Faktor bei der Berechnung sind Belastungen, die sich aus der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben ergeben. Häufig wird der Konzern als Einheit besteuert, insbesondere mit der Gewerbesteuer. Im Binnenverhältnis führen die Konzernteile dann einen Ausgleich herbei, indem die gesamte Steuerlast auf die einzelnen Firmen aufgeteilt wird. Dabei spielen die jeweilige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und der Beitrag zum Konzernergebnis eine Rolle. In der Praxis werden die Steuerzahlungen mit Hilfe der Konzernumlage in der Regel so aufgesplittet, wie sie sich bei der separaten Besteuerung der Einzelfirmen als selbständige wirtschaftliche Einheiten ergeben würden.
 
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Stichworte:
Konzernumlage, Tochtergesellschaften, Muttergesellschaft, Konzern, Belastungen
 
 
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