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Korrespondenzbankbeziehung
 
Unter einer Korrespondenzbankbeziehung (Korrespondentenverhältnis) versteht man eine geschäftliche Verbindung zwischen Kreditinstituten, die gegenseitig füreinander Bankgeschäfte ausführen. Eine solche Beziehung geht auch über die Ländergrenzen hinaus.
Die Korrespondenzbanken können dabei sowohl direkt über Kontoverbindungen verbunden sein (A-Korrespondenten), oder ausschließlich Geschäftsabsprachen treffen bzw. Kontrolldokumente austauschen (B-Korrespondenten), bei denen die Verrechnung letztendlich durch Drittbanken erfolgt (= Remboursbank).

Als Voraussetzungen für diese Zusammenarbeit zweier Institute gelten:

1. Vorhandensein entsprechender Korrespondentennetze

2. Absprache/ Vereinbarung über Korrespondentenverhältnis (Agency Arrengements)
- Festlegung der gegenseitigen Pflichten und Rechte (Ansprüche)
- bei A-Korrespondenten Regelungen über Verrechnungsart
- gegenseitige Anerkennung der Geschäftsbedingungen

3. Austausch von Kontrolldokumenten
- Unterschriftenverzeichnisse, um Echtheit und Rechtmäßigkeit zeichnungsberechtigter Personen prüfen zu können
- Telekommunikationsschlüssel, um telegrafisch erteilte Aufträge auf Ordnungsmäßigkeit überprüfen zu können
- numerische und alphanumerische Codes (z.B. S.W.I.F.T.) für elektronische Aufträge
- Konditionstabellen

4. bei A-Korrespondenten Einrichtung der Kontoverbindungen

Die Zusammenarbeit einer Korrespondenzbankbeziehung umfasst dabei vor Allem die folgenden Punkte:

- Abwicklung dokumentärer und nichtdokumentärer Zahlungen
- wechselseitige Einräumung von Kreditlinien (Fazilitäten)
- gegenseitige Betreuung von Kunden (z.B. bei Auslandsurlaub etc.)
- Kontakt und Informationspflege

 
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Stichworte:
Korrespondenzbankbeziehung, Korrespondentenverhältnis, Verbindung, Kreditinstitute, Bankgeschäfte, gegenseitig, A-Korrespondent, B-Korrespondent, Korrespondenzbank
 
 
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