Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Kotierung
 
Als Kotierung wird die Zulassung eines Wertpapiers an der Börse bezeichnet. Diese Genehmigung ist Voraussetzung dafür, dass der Handel mit dem entsprechenden Papier aufgenommen werden darf. Weit verbreitet ist der Begriff insbesondere in der Schweiz.
Bei den Wertpapieren, für die eine Kotierung erforderlich ist, kann es sich zum Beispiel um Aktien, Optionsscheine, Wandelanleihen oder Zertifikate handeln. Damit sie die Zulassung zum regulierten Handel erhalten, müssen diese Papiere gewisse Kriterien erfüllen. Diese sollen den Anlegern ein Mindestmaß an Sicherheit garantieren. Mit der Genehmigung durch die Zulassungsstelle geht auch die Aufnahme ins amtliche Handelsblatt einher.

Strebt ein Unternehmen für ein von ihm ausgegebenes Wertpapier die Kotierung an, so muss es einen entsprechenden Antrag entweder selbst einreichen oder einen befugten Dritten mit der Antragsstellung beauftragen. Dieser muss die erforderliche Sachkunde auf Verlangen nachweisen können. Bei der Einreichung der Kotierungsunterlagen sind die Anforderungen der jeweiligen Börse bzw. der zuständigen Aufsichtsbehörden zu beachten. In der Regel müssen neben einem ordnungsgemäßen Prospekt, der auch über mögliche Anlagerisiken detailliert informiert, ein Auszug aus dem Handelsregister (HR), Kopien des Gesellschaftsvertrages sowie Informationen über die bisherigen Eigentumsverhältnisse eingereicht werden. Nur wenn all diese Unterlagen fristgerecht und vollständig eingehen, kann das Kotierungsgesuch positiv beschieden werden.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Kotierung, Zulassung, Wertpapiere, Voraussetzung, Börse
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten