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Krankenhauskostenversicherungen
 
Die Krankenhauskostenversicherung (auch Krankenhauskosten-Versicherung geschrieben) ist eine Sonderversicherung im Bereich der Krankenversicherung (KV) und kann als zusätzliche Absicherung sowohl zur privaten als auch gesetzlichen KV für den Fall eines Krankenhausaufenthaltes abgeschlossen werden. Sie gehört zu den eher seltenen Varianten der Versicherungsverträge, wird von einigen Versicherern aber angeboten.
Mit einer Krankenhauskostenversicherung ist dem Patienten die beste medizinischer Versorgung garantiert. Man kann das behandelnde Krankenhaus sowie den Arzt selbst wählen und genießt Vorteile in Bezug auf das Krankenzimmer. Weitere Vorteile dieser Zusatzversicherung sind unter Anderem:

•    verkürzte bis keine Wartezeit für OP-Termine
•    Krankenbett ist garantiert
•    Zuschüsse für Rehabilitationen oder Kuraufenthalte
•    Volle Kostenübernahme für Krankenhausaufenthalt
u.s.w.

Der Versicherungsvertrag sowie die Bedingungen können von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein. Ebenso ist es möglich, Verträge mit oder ohne Selbstbehalt abzuschließen. Bei manchen Angeboten ist eine teilweise Krankenhauskostenversicherung bereits in der privaten Krankenversicherung integriert.

Übernimmt der Versicherer die Kosten einer stationären Heilbehandlung, erfolgt die Zahlung durch Direktverrechnung mit Kostengarantie, d.h. die Versicherungsgesellschaft leistet direkt an das Vertragskrankenhaus. Grundlage hierfür sind sogenannte Verrechnungsübereinkommen, die wiederum auf gesetzlichen bzw. durch Verordnung geregelten Preisen beruhen. Da sich diese Preise auf Grund der aktuellen Marktlage ändern können, ist der Versicherer verpflichtet, seine Leistungen und Prämien an die aktuelle Lage anzupassen, ohne dabei eine erneute Gesundheits- bzw. Risikoprüfung der versicherten Person durchzuführen.
 
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Stichworte:
Krankenhauskostenversicherungen, Krankenversicherung, PKV, Krankenhaus
 
 
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