Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Krankenversicherung
 
Die Krankenversicherung hat nach dem fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) gemeinhin „(…) die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern.“. Sie dient neben weiteren Versicherungen der Existenzsicherung der Versicherten. Dabei wird durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eine Grundabsicherung gewährleistet, die durch eine Private Krankenversicherung (PKV) ergänzt und auf die individuellen Bedürfnisse angepasst werden kann.
Demnach differenziert man in Deutschland grundsätzlich die folgenden beiden Krankenversicherungen:

1. Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
2. Private Krankenversicherung (PKV)


Während bei der GKV der Beitragssatz weitgehend auf Grundlage staatlich festgelegter Leistungen ermittelt wird, hängt er bei der PKV von den individuellen Ansprüchen und Voraussetzungen des Versicherungsnehmers ab.

Der Großteil der deutschen Bürger ist in der GKV versichert, da sie zu den Pflichtversicherungen des deutschen Sozialversicherungssystems gehört. Demnach besteht unter Anderem für die folgenden Personenkreise eine Versicherungspflicht in der GKV:

•    entgeltlich beschäftigte Arbeiter
•    entgeltlich beschäftigte Angestellte
•    entgeltlich beschäftigte Auszubildende
•    Bezieher von Arbeitslosen- oder Unterhaltsgeld
•    Bezieher von Arbeitslosengeld II
•    Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige
•    Künstler
•    Publizisten
•    Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen
u.s.w.

Dem gegenüber stehen Personenkreise, die versicherungsfrei sind und somit eigenständig entscheiden können, ob sie in der GKV versichert sein möchten:

•    Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bei Arbeitern und Angestellten (2010: 49.950 €) mindestens in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren

•    nicht-deutsche Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs des SGB V

•    Beamte
•    Richter
•    Soldaten auf Zeit
•    Berufssoldaten der Bundeswehr

•    sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder Verbänden öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder deren Spitzenverbänden
u.s.w.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
private krankenversicherung, Einkommen, Finanzen, Beiträge, Beitragsgrenze, Krankenversicherung, PKV, GKV, Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG, Pflichtversicherung
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten