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Kredit, öffentlicher
 
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An einem öffentlichen Kredit sind stets Städte, Länder oder der Bund als Vertragspartner beteiligt, und zwar entweder als Kreditgeber oder als Kreditnehmer.

Ein öffentlicher Kredit wird an öffentliche Stellen vergeben, wenn diese damit beispielsweise Infrastrukturprojekte oder andere Investitionen finanzieren möchten. Die Haushalte der meisten Kommunen, aller Länder und des Bundes sind zu einem gewissen Teil über Kredite finanziert. Diese öffentlichen Kredite werden bei Banken zu besonders günstigen Konditionen aufgenommen, da öffentliche Stellen de facto nicht zahlungsunfähig werden können. Sie werden deshalb mit einer sehr hohen Bonität bewertet.

Ein öffentlicher Kredit kann auch von öffentlichen Stellen gewährt werden, insbesondere zum Zwecke der besonderen Förderung politisch definierter Ziele. So gibt es öffentliche Kredite für die Gründung und Sicherung von Unternehmen, für den Aufbau und den Erhalt von Arbeitsplätzen oder für die Schaffung von Wohnraum für Familien mit Kindern. Auch die Modernisierung des Wohnungsbestandes mit dem Ziel der Energieeinsparung und viele weitere Vorhaben werden mit öffentlichen Krediten gefördert. Diese zeichnen sich zum Einen durch besonders niedrige Zinsen aus, zum Anderen durch ein vereinfachtes Antragsverfahren. Öffentliche Kredite werden jedoch zumeist nicht direkt bei den kreditgebenden Stellen beantragt, sondern bei der Hausbank. Diese leitet den Kreditantrag weiter und erhält für die Bearbeitung eine Vergütung.

 
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Stichworte:
öffentlicher Kredit, öffentliche Kredite, öffentlicher Haushalt, Haushalte, Bund, Länder, Kommunen
 
 
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