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Ratenkredit für Privatpersonen
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Das Kredit-Punktbewertungsverfahren ist eher als Kreditscoring bekannt und meint ein standardisiertes, mathematisch-statistisches Verfahren zu Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Kreditnehmern.
Das Ziel dieses Verfahrens ist, eine Prognose abgeben zu können, ob der Antragsteller seinen Zins- und Tilgungsverpflichtungen nachkommen kann, d.h. die Wahrscheinlichkeit einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung des Kreditvertrages wird ermittelt. Dabei differenziert man zwei Modelle:
Antrag-Scoring
Ist eine wichtige Entscheidungshilfe für die Banken, ob der Kredit genehmigt wird, oder nicht, da es zum Zeitpunkt des Antrages durchgeführt wird.
Verlauf-Scoring
Dient der Unterstützung der Kreditüberwachung und ggf. der Einleitung entsprechender Maßnahmen, da hier ein Punktbewertungsverfahren während der Kreditlaufzeit erfolgt.
Die Vorgehensweise beim Kredit-Punktbewertungsverfahren sieht üblicherweise wie folgt aus:
1. Analyse der Abwicklung vergangener Kreditverhältnisse nach bestimmten Kundenmerkmalen wie …
… Alter und Geschlecht
… Familienstand
… Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder
… ausgeübter Beruf
… Beschäftigungsdauer
… frei verfügbares Einkommen
… Erfahrungen mit dem Kunden
… angebotene Sicherheiten
… Schufa-Auskunft
… Höhe und Verwendungszweck des Kredites
etc.
Diese Merkmale werden nach unterschiedlichen Ausprägungen gewichtet und entsprechend mit Punkten bewertet.
2. Ermittlung Gesamtergebnisses (= Score)
Dieser Betrag sollte mindestens den von der Bank festgelegten Grenzwert erreichen.
3. Einteilung Kreditnehmer in bestimmte Bonitäts-/ Risikoklasse
4. Genehmigung oder Ablehnung Kreditantrag
Die Merkmale und deren Bepunktung basieren auf vergangene langjährige Erfahrungswerte und statistischen Auswertungen vertragsmäßig und nicht vertragsmäßig rückgeführter Kredite. Dabei wird davon ausgegangen, dass diese Ergebnisse auch für zukünftige Kreditaufnahmen gelten. Es besteht also ein Zusammenhang zwischen personenbezogenen Merkmalen und dem Kreditausfallrisiko. Da nun aber die Ergebnisse auf Durchschnittswerten bestimmter Personengruppen basieren, kann die Zuordnung im Einzelfall nicht zu zielgenauen Ergebnissen führen.
Die Vorteile eines Kredit-Punktbewertungsverfahrens für die Banken sind die folgenden:
- kurzer, schneller, systematischer, einheitlicher, günstiger Kreditentscheidungsprozess
- Vorgabe eindeutiger Beurteilungskriterien
- Früherkennung von Risiken
- Risikominderung, -streuung
- Festlegung eines Grenzwertes
- Entlastung von Routinearbeiten
- Vermeidung subjektiver Kreditentscheidungen der Angestellten (objektive Beurteilung)
- Aufbau Kundeninformationssystem
- Kontrollverbesserung
Für den Antragsteller bietet das Kredit-Punktbewertungsverfahren die folgenden Vorteile:
- qualitativ bessere und objektivere Kreditentscheidung
- rationelle Bearbeitung des Antrages
- geringe Kosten
- Vermeidung von Überschuldung
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Stichworte:
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