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Das Kreditangebot ist die Reaktion des Anbieters auf eine Anfrage eines Interessenten. Es ist die rechtlich bindende Angabe über die Bedingungen, zu denen der Anbieter bereit ist, einen Kreditvertrag abzuschließen. Das Kreditangebot unterliegt keiner Formvorschrift, sodass es formlos auch mündlich oder telefonisch abgegeben werden kann, wobei Schriftform (aus Beweisgründen) üblich ist.

Kreditangebote dienen dem Vergleich des Interessenten zwischen verschiedenen Anbietern. Erst, wenn dieser einen rechtlich bindenden Kreditantrag stellt, gilt das Kreditangebot als angenommen. Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sind jetzt bereits zwei Willenserklärungen abgegeben wurden, die ein Rechtsgeschäft begründen:

1. Willenserklärung: Anfrage des Interessenten über ein Kreditangebot (= Antrag)
2. Willenserklärung: Angebotserstellung durch den Anbieter (= Annahme)

Da das Kreditangebot für den Anbieter rechtlich bindend ist, erlischt es nur bei rechtzeitigem Widerruf sowie abgeänderter oder zu später Bestellung. Daraus lässt sich erkennen, dass der Anbietende berechtigt ist, sein Angebot zeitlich zu befristen. Die rechtliche Bindung an das Angebot kann nur dann umgangen werden, wenn eine Freizeichnungsklausel eingebunden wird. Typische Formulierungen hierfür sind:

•    Unverbindlich
•    ohne Gewähr
•    ohne Obligo
•    freibleibend
•    Lieferung vorbehalten
•    Preis vorbehalten
•    Preis freibleibend
•    solange der Vorrat reicht

Bei Online-Krediten haben Interessenten in der Regel die Möglichkeit, ein auf ihre Wünsche zugeschnittenes Angebot der Bank ausrechnen zu lassen, indem die Daten in den Online-Rechner eingegeben werden. Sagt dieses Angebot zu, so muss der Kreditantrag lediglich online ausgefüllt und zur jeweiligen Kredit anbietenden Bank geschickt werden.

 
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Stichworte:
Kreditangebot, Kreditvertrag, Kreditvergleich, Laufzeit, Kreditsumme, Raten, Zinsen, Angebot, Freizeichnungsklausel
 
 
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