| |
| Kreditinstitut |
| |
|
Tipp: Ratenkredit günstig online
|
|
Der Ratenkredit von deutschland-kredit.de ist ein Privatkredit mit günstigen Zinsen und 0 Euro Bearbeitungsgebühr. Sie tilgen den Kredit in monatlichen Raten, können aber jederzeit Sonderzahlungen leisten. Mit diesem Ratenkredit vertrauen Sie einer deutschen Bank mit mehr als 50 Jahren Erfahrung im Privatkreditbereich. |
|
-
Ratenkredit für Privatpersonen
- günstige Zinsen (fest)
- 0 Euro Kontoführungsgebühren
- 0 Euro Bearbeitungsgebühr
- 1.000 bis 50.000 Euro Kreditsumme möglich
- 12 und 84 Monate Laufzeit

|
|
Unter einem Kreditinstitut versteht man nach den Vorschriften des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz, KWG) „(…) Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.“. Der Begriff wird häufig synonym mit der Bezeichnung „Bank“ verwendet.
Kreditinstitute kommen in verschiedenen Rechtsformen vor. Häufig sind Aktiengesellschaften (AG) sowie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Zudem gibt es besondere Arten von Kreditinstituten hinsichtlich der Geschäftstätigkeit: 1. Einlagenkreditinstitute = Kreditinstitute, die Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums entgegennehmen und das Kreditgeschäft betreiben 2. Wertpapierhandelsunternehmen = Kreditinstitute, die keine Einlagenkreditinstitute sind und folgende Bankgeschäfte betreiben: a) die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft) b) die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft) 3. Wertpapierhandelsbanken = Kreditinstitute, die keine Einlagenkreditinstitute sind und folgende Bankgeschäfte: a) die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung (Finanzkommissionsgeschäft) b) die Übernahme von Finanzinstrumenten für eigenes Risiko zur Platzierung oder die Übernahme gleichwertiger Garantien (Emissionsgeschäft) 4. E-Geld-Institute = Kreditinstitute, die nur das E-Geld-Geschäft betreiben Zu den Bankgeschäften, die Kreditinstitute betreiben, zählen die folgenden: • Einlagengeschäft • Pfandbriefgeschäft • Kreditgeschäft • Diskontgeschäft • Finanzkommissionsgeschäft • Depotgeschäft • Eingehung der Verpflichtung, vorher veräußerte Darlehensforderungen vor Fälligkeit zurück zu erwerben • Garantiegeschäft • Wechseleinzugsgeschäft • Reisescheckgeschäft • Emissionsgeschäft • E-Geld-Geschäft • Tätigkeit als zentraler Kontrahent
|
| |
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
|
| |
Stichworte:
Kreditinstitut, Bank, Vermögen, Kredit, Kapital, Finanzen, Kreditinstitute, Institute, E-geld-Institut, Einlagenkreditinstitut |
| |
|
|