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Kreditlimitierung
 
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Eine Kreditlimitierung ist die Anweisung seitens der Zentralbank an die Banken, ihre Kredite in einem Währungsgebiet zu verringern. Dieses die Fiskalströme steuernde Instrument kann durch unterschiedliche Maßnahmen eingesetzt werden.

Zum Einen können Geldinstitute aufgefordert werden, ihren Kreditumfang zu beschränken, d.h. Darlehen zurückzurufen. Zum Anderen kann es sich um eine Anordnung handeln, die die Anstiegsrate von Krediten von Banken begrenzt. Daneben gibt es die Möglichkeit eines sogenannten „Globalplafonds“, der eine Höchstsumme der gesamten Kreditausschüttung an alle Banken bestimmt, bis zu der Darlehen abgerufen werden dürfen. Im kleineren Maßstab ist auch eine institutsbezogene Kreditlimitierung gegenüber einzelnen Kreditinstituten durchführbar. Des Weiteren kann eine Kreditlimitierung auch die Vergabe von Geldmitteln an öffentliche Haushalte betreffen und wird durch das Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes geregelt. Bei extremster geld- und kreditpolitischer Notwendigkeit, etwa einer starken Inflation, kann sogar die komplette Einstellung von Darlehensvergaben an sämtliche Banken erlassen werden.

Die Gefahr derartiger Vorgaben besteht darin, dass die beabsichtigte beeinflussende Wirkung deshalb ausbleiben kann, weil sich die Kreditbeschaffung dann sehr schnell auf den grauen Kapitalmarkt verlagert. Dabei handelt es sich um Bereiche des Finanzmarktes, der aufgrund fehlender staatlicher Kontrolle keiner Reglementierungsmöglichkeit unterliegen. Außerhalb von offiziellen Banken und Börsenplätzen werden große Geldsummen häufig auf unseriösem und kriminellem Wege verschoben.

 
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Stichworte:
Kreditlimitierung, Kreditlimit, Kredit, Kredite, EZB, Zentralbank, Anweisung, Vergabe
 
 
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