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Kreditlinie
 
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Unter der Kreditlinie (Kreditlimit, Kreditgrenze, Kreditrahmen) versteht man den Maximalbetrag, der einem Kreditnehmer zusätzlich zum möglicherweise vorhandenen Guthaben zur Verfügung steht. Diese Linie kann seitens des Kreditgebers sowohl geduldet als auch vereinbarungsgemäß eingeräumt sein. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) dient der rechtlichen Grundlage.

A) vereinbarte Kreditlinie
Als vereinbarte Kreditlinie bezeichnet man einen normalen Überziehungskredit auf dem Girokonto eines Kreditnehmers, der vertraglich vereinbart und dessen Höhe festgelegt ist. Der Kontoinhaber bekommt das Recht, sein laufendes Konto zu überziehen. Die Höhe der Kreditlinie richtet sich nach dem Einkommen des Kontoinhabers. Die Vertragsbedingungen (Kreditlinie, aktuell geltender Zinssatz, Regelungen Vertragsbeendigung etc.) sind dem Kreditnehmer schriftlich zu besttätigen, wobei hierfür ein Ausdruck auf dem Kontoauszug genügt.

Eine Besonderheit der vereinbarten Kreditlinie stellt das Kreditkartenlimit dar, denn hier wird kein Überziehungskredit auf einem Girokonto bereit gestellt, sondern eine Linie auf einer Zahlkarte eingeräumt. Diese kann der Karteninhaber zinsfrei für Transaktionen (weltweit) nutzen. Der Gesamtbetrag wird ihm dann in Rechnung gestellt und muss bei Fälligkeit beglichen werden. Beim Kreditkartenlimit handelt es sich also um eine kurzfristig zinsfrei zur Verfügung gestellte Kreditlinie.

B) geduldete Kreditlinie
Der Kreditgeber hat mit dem Kreditnehmer keine Kreditlinie vertraglich vereinbart sondern duldet die Kontoüberziehung bis zu einer gewissen (intern festgelegten) Grenze. Dauert die Überziehung länger als drei Monate, sind dem Kreditnehmer folgende Informationen zu geben:

•    Jahreszins
•    Kosten der Kreditlinie
•    die diesbezüglichen Änderungen

Ein Ausdruck auf dem Kontoauszug ist hier ebenfalls ausreichend.

 
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Stichworte:
Kreditlinie, Kreditlimit, Kreditgrenze, Kreditrahmen
 
 
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