Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Kultursponsoring
 
Unter Kultursponsoring wird die Unterstützung von kulturellen Einrichtungen, Organisationen oder Veranstaltungen verstanden. Dies kann sich auch auf einzelne Menschen oder Personengruppen beziehen, die im Kulturbereich tätig sind. Die Förderung wird in der Regel in Form von Geldzuwendungen erbracht, kann aber auch Sachspenden oder Dienstleistungen umfassen.
Im großen Sponsoringbereich bekommt das Kultursponsoring einen immer größeren Markanteil. Das Spektrum reicht von Kunst, Musik, Theater und Literatur bis zu Pop, Design, Film und Fotografie, wo unterschiedlichste Unterstützungsmaßnahmen zunehmend Fuß fassen. Als Sponsoren treten

- Unternehmen,
- Organisationen und auch
- Einzelpersonen


auf. Diese erhoffen sich durch ihre Hilfsbeiträge eigene Marketingvorteile. Als Teil ihrer Öffentlichkeitsarbeit dient es vor Allem dazu, für sich zu werben und beim Verbraucher im Gespräch zu bleiben. Neben einer bestimmten Förderabsicht erwartet ein Sponsor vor Allem einen konkreten ökonomischen Nutzen von seinen Zuwendungen. Oft ist es das gute Image oder die allgemeine Beliebtheit eines Gesponserten aus dem Kulturbereich, was die Sponsoren auf ihr Unternehmen übertragen wollen. Neben diesem Imagetransfer wird versucht, einen direkten Zugang zu potentiellen Geschäftskunden und der Zielgruppe zu bekommen.

Im Sponsoringvertrag verpflichtet sich der Gesponserte im Rahmen einer passiven Duldung zu seiner kommunikativen Nutzung durch den Sponsor. Die Aufwendungen für Kultursponsoring können als Betriebsausgaben oder Spenden steuerlich geltend gemacht werden.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Kultursponsoring, Kultur, Sponsoring, Sponsor, Spende, Geld, Unterstützung, unterstützen
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten