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Kumul
 
Werden bei ein und demselben Versicherer durch ein einziges Schadensereignis gleich mehrere versicherte Risiken tangiert, bezeichnet man einen solchen Fall im Versicherungswesen als ein Kumul. Wird dabei die Prioritätensumme des Zedenten, also des Erstversicherers, überschritten, spricht man von einem Kumulschadenexzedent.
Der Umfang der Haftung des Erstversicherers und des Rückversicherers bezieht sich stets auf eine Schadensmehrzahl. Als eine Form der nichtproportionalen Rückversicherung deckt der Kumulschadensexzedent also demnach nicht nur ein Einzelrisiko ab, sondern mehrere betroffene Risiken. Ein Erstversicherer muss in einem solchen Fall dann nur seine geringere Prioritätssumme zur Schadensregulierung einsetzen, während der Rückversicherer über seine Haftstrecke die darüber hinaus gehende Schadenssumme trägt. Wäre nur ein Risiko betroffen gewesen, hätte der Erstversicherer die Gesamtsumme übernommen.

Das Risiko, dass ein einziges Katastrophenereignis, wie zum Beispiel ein Erdbeben, eine Überflutung oder ein Wirbelsturm, zu einer Menge von Schadensfällen führt, wird deshalb Katastrophenrisiko genannt (oder eben auch Kumul).

Für die Unternehmen besteht das versicherungstechnische Risiko darin, dass der Gesamtschaden in einem abgesteckten Zeitkorridor die zur Verfügung stehende Gesamtprämiensumme übersteigt. Deshalb kommen Kumulschadenexzedenten besonders dort zum Tragen, wo ein einziges Ereignis zu folgenschweren Serienschäden ausufern kann. Für Versicherungsbestände mit hoher regionaler Verbreitung, d.h. vielen benachbarten Risiken, sind Elementargefahren die typischen Gefahren für einen großen Kumul.
 
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Stichworte:
Kumul, Kumulschaden, Versicherung, Versicherer, Erstversicherer, Schaden Kumulschadenexzedent
 
 
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