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Kunde, fauler
 
Innerhalb des Bankenwesens wird ein Darlehensnehmer, der seinen Kredit nicht vertragsgerecht oder im Extremfall gar überhaupt nicht zurückzahlt, als fauler Kunde bezeichnet.
Häufig entsteht eine Zahlungsunfähigkeit durch ungünstige Umstände wie Arbeitslosigkeit oder Krankheit. Um das Risiko eines Kreditereignisses zu minimieren, berechnen die Banken vor der Kreditvergabe über Rating- bzw. Scoringsysteme die Kreditausfallwahrscheinlichkeit und die Bonität des Antragstellers.

Im extremsten Fall hat ein fauler Kunde in krimineller Absicht ganz bewusst einen Kredit aufgenommen. Nimmt Jemand ein Darlehen bei einem Geldinstitut auf und sagt die Rückzahlung zu, war aber von vorn herein nicht Willens dazu oder wusste, dass er es nicht kann, dann handelt es sich um einen Darlehenskreditbetrug. Der Täter hat bei Vertragsabschluss mit Arglist seine Zahlungswilligkeit oder Zahlungsfähigkeit vorgetäuscht, um sich so das Geld zu erschleichen. Oft werden Leihhäuser durch Kreditbetrug geschädigt, weil der faule Kunde nicht der rechtmäßige Eigentümer ist. Entweder wurde die abgegebene Ware über Ratenzahlungen gekauft und war noch nicht bezahlt oder die Gegenstände sind durch Diebstahl oder Unterschlagung rechtswidrig in dessen Besitz gelangt.

Eine weitere kriminelle Form ist der Kreditbetrug, bei dem der Darlehensnehmer durch falsche Angaben auf betrügerische Weise den Kredit erlangt. Sei es, dass über Rückzahlungsabsichten oder die eigenen Einkommensverhältnisse gelogen wird oder durch gefälschte Dokumente wie Gehaltsabrechnungen oder Kontostände.
 
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Stichworte:
fauler Kunde, Kredit, Kreditnehmer, Rückzahlung, Kreditereignis, Ausfall, illegal
 
 
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