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Kundenberatung
 
Die Kundenberatung, auch Anlageberatung bezeichnet, gehört im Finanzwesen zu den Dienstleistungen aller Finanzinstitute. Zum Schutz des Kunden und des Beraters unterliegt sie vielen Regelungen und Verhaltensregeln, die der Kundenberater vor, während und nach dem Gespräch zu beachten hat.
Bei der Beratung lassen sich hinsichtlich des Anlagezielproduktes die folgenden 2 Bereiche differenzieren:

1. Beratung über kontobezogene Anlageprodukte (Spareinlagen, Bausparverträge etc.) und
2. Beratung zu Wertpapierdienstleistungen (Wertpapiere und Finanzderivate)


Egal, in welchem Bereich die Kundenberatung statt findet, hat der Berater stets den persönlichen Rahmen des Kunden zu berücksichtigen und sich über alle Produkte ausreichend zu informieren. Nur dann ist auch eine erfolgreiche Kunden orientierte Beratung überhaupt möglich. Dem zufolge sollte man auf jeden Fall die folgenden Daten über den Kunden und Produktinformationen in Erfahrung bringen:

Kunde:
- Anlagemotive
- Anlageziele
- Einkommensverhältnisse
- Vermögensverhältnisse
- bisheriges Anlageverhalten
- steuerliche Belastung

Produkte:
- Produktmerkmale
- Eignung für Kunden
- Ertrag (Rentabilität)
- Sicherheit (Risiken)
- Verfügbarkeit (Liquidität)
- Kosten
- Besteuerung

Dabei hat der Berater außerdem die folgenden Grundsätze während der Kundenberatung zu beachten:

1. Objektive Beratung
-> der Kunde ist über Nutzen, Risiken und Konditionen der Anlage aufzuklären

2. Umfassende Beratung
-> der Kunde hat ausreichende Informationen über Produktmerkmale, Rentabilität, Sicherheit, Liquidität, Kosten und steuerliche Belastung zu erhalten

3. Individuelle Beratung
-> die Person des Anlegers steht im Mittelpunkt
-> seine Wünsche, Erfahrungen, finanziellen/ persönlichen Verhältnisse und Risikobereitschaft sind stets zu berücksichtigen

5. Aktive Beratung
-> der Berater ergreift Initiative wenn beispielsweise Beträge fällig oder neue Produkte eingeführt werden

Im Wertpapierbereich werden diese Grundsätze durch die folgenden Verhaltensregeln nach Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) noch ergänzt:

6. Erbringung von Wertpapierdienstleistungen mit …
… Sachkenntnis,
… Sorgfalt und
… Gewissenhaftigkeit

7. Vermeidung von Interessenkonflikten

8. Einholung von Kundenangaben über …
… Erfahrungen im Wertpapierbereich,
… ihre Ziele und
… finanziellen Verhältnisse

9. Mitteilung aller zweckdienlichen Informationen
 
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Stichworte:
Kundenberatung, Kunde, Beratung, beraten, Anlageberatung
 
 
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