Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
  Kredit ohne Vorkosten
Sofortentscheidung in 60s!
Jetzt hier online beantragen.
www.deutschland-kredit.de
   
  Kostenlose VISA Card
Bis zu 45 Tage zinsfrei zahlen
Antrag+ Entscheidung online!
www.deutschland-kreditkarte.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Kundendaten-Informationspflicht
 
Die Kundendaten-Informationspflicht besteht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) für jedes Kreditinstitut. Sie sind angehalten, ein Datensatz anzulegen, über den ein automatisierter Abruf über Kundenstammdaten möglich ist.
Nach der Zinsinformationsverordnung (ZIV), die 2005 in Kraft getreten ist, müssen sämtliche in der Europäischen Union (EU) anfallenden Zinserträge automatisch an die jeweiligen zuständigen Finanzämter weiter gemeldet werden. Von dort aus werden die Informationen an die jeweiligen Finanzbehörden vor Ort geschickt, die für den wirtschaftlichen Eigentümer der Kapitalerträge zuständig sind.

Ebenso erhalten deutsche Finanzbehörden Meldungen von im Ausland niedergelassenen Zahlstellen über Zinsüberweisungen an in Deutschland lebende Empfänger. Gemeldet werden neben Zinsenerträgen auch Erlöse beim Verkauf bestimmter festverzinslicher Wertpapiere.

Die Kundendaten-Informationspflicht dient der Einkommensbesteuerung. Das automatisierte Verfahren findet jährlich zwischen allen Mitgliedsstaaten statt. Überdies wurden mit weiteren Drittländern und assoziierten Gebieten entsprechende Abkommen zum Austausch von Auskünften vereinbart. Zur besseren Identifikation der Eigentümer von Zinseinkünften soll ein neues Personalkennzeichnungs-System installiert werden. Seit Einführung der Kundendaten-Informationspflicht nehmen nicht wenige Bankkunden sensible Geldübertragungen eher in Bargeld vor als sie per Überweisung zu transferieren. Daneben werden zunehmend auch Nominees, also Treuhänder oder Strohmänner zur Übermittlung eingesetzt.
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Kundendaten-Informationspflicht, Kundendaten, Zinsen, Zinserträge, melden, Meldungen
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten