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Kursbetrug
 
Ein Kursbetrug ist eine in Bereicherungsabsicht durch Täuschung hervorgerufene Schädigung des Vermögens eines Anderen durch das Verbreiten von falschen Angaben über markterhebliche Tatsachen im Finanzmarkt. Dies können etwa unwahre Ad-hoc-Mitteilungen börsennotierter Unternehmen oder Ähnliches sein.
Der mögliche Täterkreis kann aus …

… Vorstand,
… Geschäftsführung und
… Aufsichtsrat bestehen,

aber auch aus …
… Mitarbeitern von börsennotierten Unternehmen,
… institutionellen Anlegern oder
… Wertpapierhandelsunternehmen, im Besonderen
… Analysten und
… Makler

sowie aus …
… Mitarbeitern kommerzieller Börseninformationsdienste.

Für eine Strafbarkeit ist der Vorsatz erforderlich, denn eine bloße Fahrlässigkeit stellt nur eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Strafmaß beträgt 5 Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 1.500.000,00 Euro.

Kritiker halten das Gesetz über Kursbetrug zum Schutze der Anleger für änderungsbedürftig, da unrichtige Angaben von Unternehmen erst dann zu einer Bestrafung führen, wenn der Kurs nachweislich beeinflusst werden sollte. Eine Kursmanipulationsabsicht lasse sich jedoch nur selten beweisen. Deshalb müsse schon das alleinige Verbreiten falscher Informationen in Kenntnis ihrer Unrichtigkeit zur Strafbarkeit führen.
 
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Stichworte:
Kursbetrug, Kursmanipulation, Betrug, betrügerisch, falsch, Unwahrheit, Ad-hoc, Informationen, Straftat, bestrafen
 
 
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