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Kursschwankungslimit
 
Ein Kursschwankungslimit ist eine Begrenzung der maximal zulässigen Kursveränderung für ein Handelsgut gegenüber dem Tagesendbewertungskurs des Vortages. Diese Festsetzung wird an einigen internationalen Terminbörsen durch die Börsenbehörde für jeweils einen Sitzungstag vorgenommen.
Derartige Limitierungen betreffen nur Börsenterminkurse und sind besonders an Börsen in den Vereinigten Staaten eingerichtet worden. Es wird ein solcher Preiskorridor mit dem Ziel festgelegt, übertriebene Preisfluktuationen und dessen negative Folgen zu verhindern.

Beim Festsetzen eines Kurslimits orientiert man sich am Schlusskurs eines Titels von der letzten Börsensitzung und begrenzt die Kursschwankungsmöglichkeiten für den folgenden Börsentag auf einen Kursbereich, der ein gewisses Spektrum um jenen Referenzkurs liegt. Das obere und das untere Limit begrenzen den noch zulässigen Kursschwankungsbereich. Der Handel kommt völlig zum Erliegen, wenn die Limits nicht eingehalten werden können. Sollte bereits der niedrigste Angebotskurs das obere Limit überschreiten, herrscht eine „limit-up“-Situation, das heißt, es kann nur zum Limitkurs gekauft, aber nicht verkauft werden. Befindet sich andererseits das höchste Nachfragegebot unter dem unteren Limit, nennt man dies „limit-down“-Situation, das bedeutet, es darf nur zum Limitkurs verkauft aber nicht gekauft werden. Falls an einem oder mehreren Tagen in Folge das angesetzte Kurslimit in eine der beiden Richtungen erreicht wurde, kann das vorgegebene Limit auch geändert, d.h. heißt ausgeweitet werden.
 
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Stichworte:
Kursschwankungslimt, Kursschwankung, Limit, Schwankungen, Preiskorridor, Grenze, limit-up, limit-down
 
 
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