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Länderrisiko
 
Das Länderrisiko zählt zu den Basisrisiken in der Wertpapieranlage und gilt somit für alle möglichen Finanzinstrumente wie Schuldverschreibungen, Aktien etc. Es ist außerdem eine besondere Form des Kreditrisikos bei Auslandskrediten. Es bezieht sich auf die Zahlungsfähigkeit eines ausländischen Schuldners.
Vom Länderrisiko spricht man also dann, wenn der ausländische Schuldner (z.B. Emittent von Schuldverschreibungen etc.) auf Grund fehlender Transferfähigkeit und Transferbereitschaft bzw. Devisenbeschränkungen des Landes, in dem der Schuldner seinen Sitz hat (Sitzland), die fälligen Zins- und Tilgungsleistungen nicht fristgerecht bzw. gar nicht erbringen kann.

Dieses Basisrisiko umfasst die beiden folgenden Gefahren:

- wirtschaftliche (z.B. Devisenmangel) oder
- politische Instabilität (z.B. Transferbeschränkungen)


des Sitzlandes. So kann es neben den ausbleibenden Kapitalleistungen auch dazu kommen, dass die Ausschüttungen in einer Währung erfolgen, die auf Grund eingetretener Devisenbeschränkungen nicht mehr umtauschbar (konvertierbar) ist.

Gegen das Länderrisiko kann man sich leider nicht absichern. Es kann stets passieren, dass destabilisierende Ereignisse das Sitzland sowohl politisch als auch wirtschaftlich aus dem Gleichgewicht bringen. Politische Vorkommnisse können sich zudem auch auf dem weltweit verflochtenen Kapital- und Devisenmarkt auswirken.

Beispiele Ereignisse:
- Änderungen im Verfassungssystem
- veränderte Wirtschaftsordnung
- Änderung der politischen Machtverhältnisse
- nationale und internationale Krisen
- Revolutionen
- Kriege
- Naturgewalten und deren Folgen
- Wahlaussichten
- Wahlergebnisse
etc.
 
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Stichworte:
Länderrisiko, Risiko, Land, Länderrisiko, Transferrisiko, Devisen, Basisrisiko, Basisrisiken, Risiken, Wertpapieranlage
 
 
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