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Lagergeld
 
Das Lagergeld stellt eine Geldsumme dar, die bei der Einlagerung von Gütern an den Vermieter des Lagerhauses zu bezahlen ist. Es handelt sich also um den für eine Einspeicherung von Waren vertragsmäßig zu entrichtenden Betrag.
In früheren Zeiten wurde diese Summe auch Gredgeld genannt, denn „Gred“ ist eine alte Bezeichnung für einen überdachten Platz. Zusätzliches Lagergeld fällt dann an, wenn der Mieter das Lager nicht nach der vereinbarten Lagerdauer wieder räumt.

Ähnlich ist die Zahlungspflicht von Lagergeld beim Verkauf von Waren an den Warenbörsen. Holt der Käufer die erworbenen Güter nicht innerhalb der vertragsgemäßen Zeit ab, kommt es zu Zuzahlungen auf den Warenpreis.

In früheren Jahrhunderten wurde Lagergeld zur Ablösung einer bestehenden Beherbergungspflicht an höher gestellte Herrschaften gezahlt. Aus der Frondienstabhängigkeit heraus ergab sich für die Untergebenen die Verpflichtung, besonders Mitglieder von Jagdgesellschaften bei sich aufzunehmen und eine Lagerstätte anzubieten. Wollte oder konnte man dies nicht, musste eine Art Abstandsumme in Form des Lagergelds bezahlt werden.

Allgemein ist Lagergeld ein Betrag, der für das zeitliche begrenzte Unterbringen von Werten, Gütern oder Personen anfällt.
 
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Stichworte:
Lagergeld, Lager, Geld, Waren, lagern, speichern, Einlagerung, Gred, Gredgeld
 
 
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