Der Schuldner rechnet mit einer Verbilligung der entsprechenden Währung auf dem Devisenmarkt und somit mit einer Reduzierung der zu zahlenden Geldsumme auf Grund der Umtauschvorteile. Wird im Gegensatz dazu der Zahlungstermin auf den frühesten Zeitpunkt, den der Vertrag zulässt, gesetzt, um steigende Devisenkurse zu umgehen, nennt man dies
Leading.
Sowohl das Lagging als auch das Leading können als Instrumente der Kurssicherung gewertet werden, da der Zahlungspflichtige sich durch diese Vertragsgestaltung die eventuell verändernden Währungskurse zu Nutze macht. Außenhandelsgeschäfte mit einem anderen Währungsraum stellen die Beteiligten regelmäßig schon bei den Vorbereitungen und besonders beim Vertragsabschluss selbst vor die Aufgabe der Berücksichtigung des Wechselkurses. Insbesondere die Devisenkursschwankungen in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und dem Ablauf der Zahlungsfrist sind dabei entsprechend einzuschätzen. Dies ist bei grenzüberschreitenden reinen Finanzkontrakten und
Kreditgeschäften von höchster Priorität.
Wird dabei der Ausgleich von Einzahlungen und Auszahlungen in Fremdwährungen vorgenommen, lassen sich die Zahlungszeitpunkte durch Leading und Lagging so gestalten, dass offene Positionen gar nicht erst entstehen.