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Landeskulturkredit
 
Der Landeskulturkredit (engl.: Credit for cultivation of land), auch Agrarkredit genannt, ist ein Darlehen, das der Förderung der Bewirtschaftung von Grund und Boden im Agrarbereich dient.
Diese finanziellen Hilfen wurden besonders im 18. Jahrhundert in Zusammenhang mit der so genannten „inneren Kolonisation“ in vielen Ländern Europas an die Landwirtschaft vergeben. Ziel war die Erschließung und Besiedelung bevölkerungsarmer Landesteile, um das wirtschaftliche Gedeihen des Landes voranzutreiben und den allgemeinen Wohlstand zu steigern. Durch Urbarmachung wurden neue Siedlungsgebiete und landwirtschaftliche Produktionsflächen errichtet. Der Landesausbau wurde mit Landeskulturkrediten gefördert und die Besiedlungspolitik mit Siedlungskrediten begleitet. Außerdem wurden in großem Stil ausländische Fachkräfte angeworben.

Neben der Stärkung der bäuerlichen Leistungsfähigkeit wurden die Gelder auch für Kanalbauten und Gewässereindeichungen oder Flussregulierungen verwendet. Als Sicherheit für derartige Kredite wurden land- und forstwirtschaftlich verwertbare Grundstücke mit einer Grundschuld oder Hypothek belegt. Kreditgeber war vorrangig der Staat, aber auch eigens zu diesem Zweck gegründete Geldinstitute.

Die Landwirtschaftliche Rentenbank etwa gehört zu den wichtigsten Einrichtungen des Agrarkredits. In Abstimmung mit den agrarpolitischen Ausrichtungen werden zum Einen an Landwirte langfristige Darlehen vergeben und zum Anderen unterstützt sie maßgeblich die Vorratsstellen für Getreide, Fette und Fleisch mit den entsprechenden Mitteln.

Heute kommen Landeskulturkredite wieder vermehrt im Aufbau und der Unterstützung des Agrarwesens in Entwicklungsländern zum Einsatz.
 
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Stichworte:
Landeskulturkredit, Kulturkredit, Siedlungskredit, Kredit, Darlehen, Agrarkredit, Land, Agrar, Landwirtschaftliche Rentenbank
 
 
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