Gegründet wurden die Landeszentralbanken im Jahre 1947 als Nachfolgeinstitutionen der Deutschen Reichsbank und waren auf ihrem Hoheitsgebiet rechtlich selbstständige Notenbanken. Sie waren der Bank deutscher Länder untergeordnet und somit Teil eines zweistufigen Zentralbanksystems mit föderaler Prägung. Im Jahre 1957 wurde die Deutsche Bundesbank als Notenbank eingerichtet und mit den Landeszentralbanken zu einem Notenbanksystem verbunden. Knapp 35 Jahre später, 1992, wurden einige Banken zusammengelegt, so dass es nur noch 9 Landeszentralbanken für 16 Bundesländer gab.
Die
Bundesbankfilialen dienen vor Allem der Versorgung mit Bargeld oder wickeln die
Kreditgeschäfte mit dem jeweiligen Bundesland, den öffentlichen Stellen und den örtlichen Kreditinstituten ab. Die ehemaligen Landeszentralbanken beaufsichtigen Banken und Sparkassen und kümmern sich um Melde- und Genehmigungsangelegenheiten im Außenwirtschaftshandel. Des Weiteren vertreiben und verwalten sie als Filialen der Deutschen Bundesbank öffentliche Wertpapiere und sammeln Informationen über die Wirtschaftsentwicklung.
Mit Inkrafttreten der 3. Stufe der Europäischen Wirtschaft- und Währungsunion (EWU) im Jahre 1999 wurde die
Europäische Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main eingerichtet. Sie ist seither für die Geldpolitik der Teilnehmerstaaten und der gemeinsamen europäischen Währung verantwortlich.