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Landeszentralbank (LZB)
 
Die Landeszentralbanken, kurz LZB, betrieben bis 2002 Haupt- und Nebenstellen und galten als unabhängige und selbstständige Zentralbanken der einzelnen Bundesländer. Sie gehörten zum europaweiten System der Zentralbanken. Mit der Strukturreform der Bundesbank verloren sie ihren Namen. Die Hauptverwaltungen sind nun uneigenständig der Deutschen Bundesbank untergegliedert.
Gegründet wurden die Landeszentralbanken im Jahre 1947 als Nachfolgeinstitutionen der Deutschen Reichsbank und waren auf ihrem Hoheitsgebiet rechtlich selbstständige Notenbanken. Sie waren der Bank deutscher Länder untergeordnet und somit Teil eines zweistufigen Zentralbanksystems mit föderaler Prägung. Im Jahre 1957 wurde die Deutsche Bundesbank als Notenbank eingerichtet und mit den Landeszentralbanken zu einem Notenbanksystem verbunden. Knapp 35 Jahre später, 1992, wurden einige Banken zusammengelegt, so dass es nur noch 9 Landeszentralbanken für 16 Bundesländer gab.

Die Bundesbankfilialen dienen vor Allem der Versorgung mit Bargeld oder wickeln die Kreditgeschäfte mit dem jeweiligen Bundesland, den öffentlichen Stellen und den örtlichen Kreditinstituten ab. Die ehemaligen Landeszentralbanken beaufsichtigen Banken und Sparkassen und kümmern sich um Melde- und Genehmigungsangelegenheiten im Außenwirtschaftshandel. Des Weiteren vertreiben und verwalten sie als Filialen der Deutschen Bundesbank öffentliche Wertpapiere und sammeln Informationen über die Wirtschaftsentwicklung.

Mit Inkrafttreten der 3. Stufe der Europäischen Wirtschaft- und Währungsunion (EWU) im Jahre 1999 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) in Frankfurt am Main eingerichtet. Sie ist seither für die Geldpolitik der Teilnehmerstaaten und der gemeinsamen europäischen Währung verantwortlich.
 
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Stichworte:
Landeszentralbank, Landeszentralbanken, LZB, Bundesbank, Zentralbank, Banken, Zentralbanken
 
 
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