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Lasten, stille
 
Eine Überbewertung von Vermögen oder eine Unterbewertung von Schulden werden als stille Lasten bezeichnet. Sie werden durch eine zu hohe Bewertung der Aktiva und eine zu geringe Werteinschätzung der Passiva hervorgerufen.
Stille Lasten treten also auf beiden Seiten einer Bilanz auf. Die Wertminderung des Unternehmens fällt dadurch größer aus, als es die Ergebnisse der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und der Bilanzierung zeigen.

Stille Lasten stellen immer ein Abweichen der dargestellten von der tatsächlichen Vermögenssituation dar, denn das Eigenkapital wird zu hoch ausgewiesen. Sie sind somit eine Wertminderung des Eigenkapitals in unbekanntem Umfang. Die genaue Höhe findet sich in der Differenz zwischen dem in der Bilanz genannten Wert der Aktiva und dem tatsächlichen Wert.

Besitzt ein Unternehmen zum Beispiel Immobilien, so werden sie zum Anschaffungswert in die Bilanz eingetragen. Sinken die Immobilienpreise nachfolgend, können sie nicht mehr zu den verbuchten Werten, sondern nur mit Verlusten verkauft werden. Die Preisunterschiede bildet die stillen Lasten und sind Aufwendungen, die eventuell zukünftig auf das Unternehmen zukommen und den Ertragsumfang noch reduzieren können. Der tatsächliche Marktwert eines Unternehmens wird von der Bewertungsreserve angegeben, die den prozentualen Anteil der stillen Reserven am Bilanzstichtag darstellt. Liegt der Marktwert unter dem Buchwert, dann verfügt das Unternehmen über stille Lasten.
 
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Stichworte:
stille Lasten, Bilanz, Überbewertung, Unterbewertung, Aktiva, Vermögen
 
 
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