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Lastgeld
 
Nach dem Beladen mit Gütern mussten Frachtschiffe früher vor dem Auslaufen aus einem Hafen eine Abgabe an die Hafenmeisterei leisten. Dieses Lastgeld richtete sich nach der Menge der aufgeladenen Waren.
Es handelte sich um eine Art Tonnagesteuer. Es wurde das gesamte tatsächlich aufgebrachte Frachtgewicht schriftlich festgehalten und danach der Beitrag bestimmt. Gerechnet wurde dabei in Schiffslasten. Mit der Einführung der Metrifikation ab 1869 bestand die Maßeinheit „1 Last“ aus 2.000 Kilogramm, also 2 Tonnen.

Teilweise wurde Lastgeld auch schon beim Einlaufen in den Hafen erhoben und entsprach dann dem Fassungsvermögen des Schiffes. Die Höhe des Entgelts stieg mit größerer Ladekapazität, also dem für Gütertransporte zur Verfügung stehende Frachtraum. Dieses Maß der Zuladungsmöglichkeit wurde auch „Lastigkeit“ oder „Räumte“ genannt.

Teil des Lastgeldes war das Wäge- oder Wiegegeld, das zur amtlichen Messung des Ladegewichts erhoben wurde. Dies wurde in den „Massbrief“ eingetragen, ohne den ein Schiff meistens nicht auslaufen durfte.

Das Lastgeld ist nicht mit dem Ladegeld identisch, das als Gebühr für die Be- und Entladetätigkeit zu bezahlen war. Das Lastgeld war nur eine von vielen möglichen Abgaben, die die Schiffsführer in den jeweilig genutzten Häfen entrichten mussten.
 
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Stichworte:
Lastgeld, Hafen, Schiff, Wiegegeld, Lagedgeld, Tonnagesteuer, Abgabe
 
 
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