Bei diesen Fonds wird also von Anfang an ein Termin festgesetzt, zu dem der
Fonds und das darin angelegte Kapital ausgelöst und an jeden Anleger der entsprechende Anteil am Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaft ausgezahlt wird. Der Anleger kann den Kauf dieser Anlagen nur innerhalb einer kurzen
Zeichnungsfrist tätigen.
Allerdings darf diese Form laut
Investmentgesetz (InvG) nicht bei Altersvorsorge-Sondervermögen oder Immobilienfonds angewandt werden, d.h. diese müssen mit unbegrenzter Laufzeit emittiert (ausgegeben) werden.