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Laufzeitfonds
 
Unter dem Begriff „Laufzeitfonds“ versteht man eine besondere Form von Investmentfonds, bei denen von vornherein eine begrenzte Laufzeit und somit eine Endfälligkeit festgelegt ist.
Bei diesen Fonds wird also von Anfang an ein Termin festgesetzt, zu dem der Fonds und das darin angelegte Kapital ausgelöst und an jeden Anleger der entsprechende Anteil am Sondervermögen der Kapitalanlagegesellschaft ausgezahlt wird. Der Anleger kann den Kauf dieser Anlagen nur innerhalb einer kurzen Zeichnungsfrist tätigen.

Allerdings darf diese Form laut Investmentgesetz (InvG) nicht bei Altersvorsorge-Sondervermögen oder Immobilienfonds angewandt werden, d.h. diese müssen mit unbegrenzter Laufzeit emittiert (ausgegeben) werden.
 
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Stichworte:
Laufzeitfonds, Laufzeit, Fonds, Investmentfonds, Investmentgesetz, InvG, befristet
 
 
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