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Leasingsrückläufer
 
Mit dem Begriff „Leasingrückläufer“ bezeichnet man umgangssprachlich sämtliche Kraftfahrzeuge, deren Leasingvertrag abgelaufen ist und die von den früheren Leasingnehmern nicht durch Kauf oder Vertragsverlängerung übernommen bzw. weiterhin geleast wurden. Sie sind in der Regel sehr günstig als Gebrauchtwagen bei entsprechenden Autohändlern erhältlich.
Grundsätzlich hat man nach Fälligkeit eines Leasingvertrages und Rückgabe des Fahrzeuges durch den Leasingnehmer die folgenden Verwertungsoptionen:

•    Verkauf an Dritte
•    Weitervermietung
•    Einlagerung und Verschrottung

Die Autohändler nehmen üblicherweise im Auftrag der Leasinggesellschaft die notwendigen Daten des Leasingrückläufers über den Zustand auf und bereiten das Fahrzeug für den weiteren Verkauf (oder andere Verwertungsoptionen) vor. Ab diesem Zeitpunkt gehört der Leasingrückläufer nicht mehr zu den Leasingobjekten sondern zu den Gebrauchtwagen.

Grundsätzlich aber können Leasingrückläufer sowohl gekauft als auch wieder geleast werden. Die Besonderheit eines solchen Fahrzeuges ist immer der Preis, da die Wagen zu Beginn des Gebrauchs stark an Wert verlieren und somit wesentlich günstiger werden. So werden im Falle eines Leasings die raten bedeutend geringer, da der Restwert nicht mehr mit dem Wert eines Neuwagens verglichen werden kann. Zudem kann man davon ausgehen, dass Leasingrückläufer einen besseren Zustand aufweisen, da die früheren Leasingnehmer behutsam mit dem Kraftfahrzeug umgegangen sind. Sie waren schließlich keine rechtlichen Eigentümer des Autos.

 
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Stichworte:
Leasingrückläufer, Leasing, geleast, Auto, leasen
 
 
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