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Lebensversicherung
 
Als Lebensversicherung bezeichnet man einen zwischen einem Versicherungsnehmer und einem Versicherungsgeber abgeschlossenen privatrechtlichen Vertrag (Individualversicherung), der den Todes- oder eben Erlebensfall der versicherten Person absichern soll. Grundlage hierfür ist eine vereinbarte Versicherungsleistung unabhängig vom tatsächlich entstandenen Schaden im Falle des Eintritts eines Versicherungsfalles.
Da sich das versicherte Risiko direkt auf eine Person (versicherte Person) bezieht, spricht man hier auch von einer Personenversicherung. Versicherungsfälle, die dabei bestimmt werden können, sind beispielsweise die folgenden:

- Tod der versicherten Person (Todesfallversicherung)
- Erleben, d.h. bei Überleben der Laufzeit kommt es zur Auszahlung (Erlebensfallversicherung)
- Berufsunfähigkeit durch Krankheit, Unfall etc. (Berufsunfähigkeitsversicherung)
- Begleichung Bestattungskosten etc. bei Tod (Sterbegeldversicherung)
etc.

Bezüglich der vereinbarten Versicherungssumme und der Auszahlungsweise differenziert man zudem zwischen …

… Kapitallebensversicherung (Zahlung einer Summe bei Fälligkeit) und
… Rentenversicherung (Zahlung in üblicherweise monatlichen Teilbeträgen).


Bei der Rentenversicherung ist die Voraussetzung, dass die versicherte Person lebt.

Grundsätzlich ist der Lebensversicherungsbereich ein weitläufiges gebiet mit umfassenden Ausgestaltungsmöglichkeiten. So kann ein Vertrag beispielsweise auf fonds- oder indexgebunden sein, staatlich gefördert werden etc. Oft werden einzelne Verträge auch mit Zusatzversicherung kombiniert, um die kompletten Risiken ausreichend abzusichern. Daher ist es wichtig, stets genau die Wünsche zu äußern und zu überlegen, was genau abgesichert werden soll, wie die Zahlungsmodalitäten geregelt sein sollen und wer das Geld bekommt.
 
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Stichworte:
Lebensversicherung, Lebensversicherungen, Kapitallebensversicherung, Risikolebensversicherung, Versicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung
 
 
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