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Lebensversicherungspolicenhandel
 
Unter einem Lebensversicherungspolicenhandel (auch Lebensversicherungs-Policehandel geschrieben) versteht man die Tatsache, dass Finanzunternehmen Lebensversicherungsverträge von den Versicherungsnehmern ankaufen und sie meist in entsprechende Fonds einfügen oder aber diese beleihen (Policendarlehen). Der Versicherungsschutz und die Altersvorsorgeansprüche bleiben vollkommen unangetastet.
Eine Geldanlage im Policenhandel ist hier zu Lande ausschließlich über spezielle Investmentfonds durchführbar. Unternehmen, die solch ein Lebensversicherungspolicenhandel betreiben, werden in Deutschland von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht und kontrolliert. Firmen, die den Policehandel vermitteln, benötigen zum Betrieb ihres Gewerbes eine besondere Erlaubnis.

Im Allgemeinen profitieren vom Lebensversicherungspolicenhandel gleich alle 3 Beteiligten: -> Der Verkäufer erhält für seine Police einen höheren Preis als den Rückkaufswert
-> Der Käufer muss eine geringere Summe bezahlen, als die Police zum Kaufzeitpunk wirklich wert ist
-> Die Versicherungsgesellschaft, bei der die Police abgeschlossen wurde, zieht den Nutzen aus dem für sie weiterhin aufrechterhaltenen Lebensversicherungsvertrag

In den Vereinigten Staaten (USA) handelt es sich vorwiegend um Versicherungsverträge, deren Leistung nur im Todesfall des Versicherten entsteht. Die Erträge werden erst mit dem zeitlich unsicheren Fälligkeitsereignis, also dem Ableben des Versicherungsnehmers, verfügbar.
 
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Stichworte:
Lebensversicherungspolicenhandel, Lebensversicherungs-Policehandel, Lebensversicherung, Police, Handel, handeln, Rückkaufswert
 
 
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