Werbebuchung  
Impressum  
Unsere Projekte
  Das Finanz-Lexikon.de- Team
betreibt folgende weitere
Finanz- Verbraucherportale:
   
  Kostenlose Kreditkarte
VISA Cards und MasterCards
auf Dauer ohne Grundgebühr
www.kostenlose-kreditkarte.de
   
  Kostenloses Girokonto
Gebührenfreie und zinsstarke
Girokonten online beantragen
www.deutschland-girokonto.de
   
  Günstiger Ratenkredit
Sofortkredit ab 4,3 % Zinsen
zur freien Verwendung
www.deutschland-kredit.de
   
  Schufafreies Girokonto
incl. Prepaid-MasterCard
ohne Auskunft, ohne Ablehnung
www.global-mastercard.de
   
Seite weiterempfehlen
  Informieren Sie jetzt
ihre Freunde über dieses
Finanzlexikon per FreeSMS.
»
   
Mehr Infos zum Thema
 
 
Leitungswasserversicherung
 
Die Leitungswasserversicherung ist eine Sachversicherung, die einen Gebäudeeigentümer vor den Risiken eines Leitungswasserschadens absichert. Üblicherweise ist sie Teil einer Wohngebäudeversicherung, kann aber auch einzeln oder in Kombination mit anderen Versicherungen (z.B. Feuerversicherung) abgeschlossen werden.
Bei einer Leistungswasserversicherung sind nur die Schäden an den Sachen versichert, die durch die unmittelbare Einwirkung von Leitungswasser eintreten, das aus …

… wasserführenden Rohrleitungen,
… Armaturen oder
… den daran angeschlossenen Einrichtungen austritt.


Bei der Versicherung von Gebäuden gelten zusätzlich Frostschäden an wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen sowie Bruchschäden an wasserführenden Rohrleitungen mitversichert.

Durch den Versicherer werden bei der Behebung eines Bruchschadens die anfallenden Kosten für den Austausch von maximal 2 Meter Rohr ersetzt, einschließlich der dafür notwendigen Nebenarbeiten. Wird dieses Ausmaß überschritten, werden die Kosten verhältnismäßig gekürzt.

In der sogenannten Korrosionsdeckung wird der Rohrersatz auf bis zu 6 Meter erweitert. Zusätzlich sind bei der Versicherung von Gebäuden die anfallenden Auftaukosten und Suchkosten (dabei handelt es sich um Kosten, die bei einem Schadenereignis für das Auffinden der Schadenstelle anfallen) mitversichert.

Nicht versicherte Schäden sind in der Regel die folgenden (kein Anspruch auf Richtigkeit):

• Bruchschäden an wasserführenden Rohrleitungen durch Korrosion, Verschleiß oder Abnützung (können je nach gewählter Tarifvariante wieder eingeschlossen werden)

• Bruch- und Frostschäden an wassserführenden Rohrleitungen außerhalb von Gebäuden (ebenfalls einschließbar durch Zusatzdeckungen)

• Schäden an Fußbodenheizung (mit zusätzlicher Vereinbarung gegen Prämie einschließbar)

• Schäden an oder durch wasserführenden Solaranlagen (mit zusätzlicher Vereinbarung gegen Prämie einschließbar)

• Schäden an oder durch wasserführenden Klimaanlagen (mit zusätzlicher Vereinbarung gegen Prämie einschließbar)
• Schäden durch Austreten von Wasser aus Schwimmbecken (mit zusätzlicher Vereinbarung gegen Prämie einschließbar)

• Behebung von Verstopfungen (mit zusätzlicher Vereinbarung gegen Prämie einschließbar)

• Schäden durch Grundwasser, Hochwasser, Überschwemmung, Wasser aus Witterungsniederschlägen oder dadurch verursachten Rückstau
 
Artikel verlinken:
Die auszugsweise Wiedergabe dieses Artikels auf anderen Internetseiten ist uneingeschränkt gestattet, sofern ein Link zu unserem Artikel gesetzt wird. Bitte verwenden Sie dazu z. B. folgenden Linkcode:
 
Stichworte:
Leitungswasserversicherung, Gebäudeversicherung, Versicherungen, Schadensfall
 
 
Volltext-Suche
Social Bookmarks
Twitter Facebook MySpace deli.cio.us Digg Folkd
Google Bookmarks Mister Wong Newsvine reddit StumbleUpon Windows Live Yigg
Buchstaben-Suche
 1   A   Ä   B   C   D   E   F   G     
 H   I   J   K   L   M   N   O   Ö     
 P   Q   R   S   T   U   Ü   V   W     
 X   Y   Z                 
Finanzbegriffe
Ein Projekt von Online Marketing Agentur | Alle Rechte vorbehalten