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Leitzins EZB
 
Unter „Leitzins EZB“ versteht man Zinssätze, die vom Rat der Europäischen Zentralbank (EZB-Rat) festgelegt werden und an denen sich die Kreditinstitute hinsichtlich ihrer Zinsgestaltung im Passiv- und Aktivbereich der Kundengelder orientieren. Sie spiegeln den geldpolitischen Kurs der Europäischen Zentralbank wieder. Grundsätzlich handelt es sich um die Zinssätze für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRG), die Spitzenrefinanzierungsfazilitäten sowie die Einlagenfazilität.
Hauptrefinanzierungsgeschäft (HRG; engl.: main refinancing operation)
Das HRG oder auch Haupttender gehört zu den regelmäßigen Offenmarktgeschäften, die vom Eurosystem im Rahmen einer befristeten Transaktion über wöchentliche Standardtender mit einer Laufzeit von üblicherweise einer Woche zu einem vorher festgelegten Zinssatz (Leitzins) durchgeführt werden. Basis für die Durchführung ist der im Voraus von der EZB bereitgestellte unverbindliche Tenderkalender, der mindestens drei Monate vor Beginn des Jahres veröffentlicht wird.

Spitzenrefinanzierungsfazilität (engl.: marginal lending facility)
Hierbei handelt es sich um ständige Fazilitäten, die den Geschäftspartnern (engl.: counterparty) von den nationalen Zentralbanken über Nacht (Übernachtkredit) gegen notenbankfähige Sicherheiten zu einem vorher festgelegten Zinssatz (Leitzins) bereitgestellt werden.

Einlagenfazilität (engl.: deposit facility)
Auch hierbei handelt es sich um ständige Fazilitäten des Eurosystems, bei denen die Geschäftspartner die Möglichkeit haben, täglich fällige Einlagen (Tagesgeld) zum dafür festgesetzten Zinssatz (Leitzins) bei der EZB anzulegen.

Zwar nicht zu denen der EZB aber zu den Leitzinsen der Deutschen Bundesbank gehört der Basiszinssatz, der auf den Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches vor allem bei der Verzugszinsberechnung herangezogen wird. Dieser wird zum 1. Januar und 1, Juli eines Jahres neu festgelegt und veröffentlicht.
 
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Stichworte:
Leitzins EZB, Leitzinsen, Leitzinssatz, Europäische Zentralbank, Bundesbank, Basiszinssatz
 
 
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