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Lichtgeld
 
Lichtgeld war in früheren Zeiten eine Abgabe, die die Schüler an die Lehrer zu leisten hatten. Dies konnten sowohl Schulmeister als auch Hilfslehrer, sogenannte Behelfer, sein. Die Abgabe war ein Teil des Gehaltes der Lehrpersonen.
Eng verwandt mit dem Lichtgeld ist das Kerzengeld, das von Gläubigen als Beitrag an die Kirche abgeführt werden musste, um die bei den Gottesdiensten verwendeten Wachskerzen zu bezahlen. Ersetzt wurde die Gebühr mittlerweile durch einen freiwilligen Obolus in den Opferstock, der im Anschluss an die Messe durch die Reihen der Kirchenbänke gereicht wird. In Russland dient diese Abgabe als Gehalt für den Pfarrer und stellt den Hauptbestandteil seiner Entlohnung dar.

Als Lichtgeld oder Kerzengeld wird auch die Gebühr bezeichnet, die für bestimmte individuelle Leistungen eines Geistlichen zu entrichten sind. Dies können Abdankungen, Krankensalbungen, Taufen oder Hochzeiten sein.

Heutzutage wird Lichtgeld in nur von Kerzen beleuchteten extravaganten Lokalen und Restaurants mit in die Rechnung eingepreist, um davon die Kosten für die natürliche Beleuchtung zu finanzieren.
 
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Stichworte:
Lichtgeld, Geld, Licht, Lehrer, Gehalt, Schüler, Eltern, Abgabe, Gebühr
 
 
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