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Liegegeld
 
Liegegeld bezeichnet eine Ausgleichszahlung in der Binnenschifffahrt, die der Schiffseigner erhält, wenn sein Schiff nicht in der vereinbarungsgemäßen Zeit beladen oder gelöscht worden ist.
Der Reeder schließt einen Vertrag mit dem Charterer, also dem Mieter des Schiffes, darüber, dass letzterer sich um die festgelegte zeitgerechte Beladung oder Entladung der Fracht kümmert. Überschreitet der Schiffsmieter die (Ent-)Ladezeit, erhöht sich die Liegezeit des Schiffes im Hafen und damit die Kosten. Dafür muss der Charterer ein Liegegeld an den Eigentümer übergeben. Es entspricht dem Standgeld, dass ein Frachtempfänger dem Spediteur zahlen muss, wenn er schuldhaft die branchenübliche Abladezeit der Ware verzögert und so eine unrentable Wartezeit entsteht. Deshalb kommt hier auch der Begriff Wartegeld zur Anwendung.

In Bootshäfen wird Liegegeld für das Anker von Schiffen oder das Festmachen von Yachten veranschlagt. Diese Gebühr wird häufig auch Bootsgeld oder Ankergeld genannt. Besonders ausländischen Schiffen wurde diese Gebühr auferlegt, wenn ihnen die Genehmigung zum Anlegen im Hafen erteilt wurde.

An der Warenbörse stellt das Liegegeld eine Zuzahlung zum Preis dar, wenn die erworbenen Güter nicht fristgerecht entgegengenommen werden. Muss diese Handelsware zwischengelagert werden, ist häufig ein Lagergeld zu zahlen.
 
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Stichworte:
Liegegeld, Schifffahrt, Binnenschifffahrt, Hafen, Löschen, Lagerung, Abladen, Reede, Schiffseigner, Warenbörse
 
 
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