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Lohn, indexierter
 
Von einem indexiertem Lohn spricht man bei Lohnzahlungen, deren Höhe sich nach den allgemeinen Lebenshaltungskosten und damit auch nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) bemessen.
Auf dem Arbeitsmarkt wird verschiedentlich zwischen den Tarifparteien vertraglich vereinbart, dass sich der Lohn entsprechend der Inflationsrate entwickeln soll. Dabei wird meist der Preisindex der Lebenshaltung zu Grunde gelegt. Die Zentralbanken betrachten derartige Abhängigkeiten kritisch, weil unter bestimmten Umständen, etwa bei Erdölpreisanstiegen, große Zahlungsströme ins Ausland abgeführt werden, die bei der Inlandsverteilung folglich fehlen. Dadurch steigt die Inflationsrate und mit ihr der indexierte Lohn. Die Unternehmen legen die Kosten für die Lohnerhöhungen auf die Preise um, was steigende Preise nach sich zieht. Die Beschäftigten wollen daraufhin erneute Lohnzuwächse, die sich an den weiterhin erwarteten Preisanstiegen orientieren und somit höher liegen als das derzeitige Preisniveau es verlangen würde.

Es handelt sich also um eine Lohnsetzung auf der Basis von Inflationserwartungen. Die Prognosen über das Ausmaß der zukünftigen Geldwertverschlechterung bestimmen die Höhe der Lohnforderungen. Solch eine Entwicklung provoziert eine sich ständiges Drehen der Lohn-Preis-Spirale.

Auch im Europäischen Währungsgebiet verfügen einige Staaten über Indexierungsklauseln. Die Europäische Zentralbank (EZB) fordert schon seit längerer Zeit Vereinbarungen über einen indexierten Lohn aus den Arbeitsverträgen herauszulassen.
 
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Stichworte:
indexierter Lohn, Index, Verbraucherpreisindex, VPI, Preisindex, Lebenshaltung
 
 
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