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Lohndrift
 
Als Lohndrift wird das Abweichen des im Tarifvertrag festgelegten Lohns vom realen Lohn bezeichnet. Es handelt sich also um eine Diskrepanz zwischen Tariflohn und Effektivlohn.
Der Tariflohn ist ein Mindestlohn, so dass der Effektivlohn theoretisch nur darüber angesiedelt sein kann. Ist aber der effektive Lohn niedriger als das Tarifeinkommen, wird dies als negative Lohndrift bezeichnet.

Die Lohndrift dient als Maßstab, wie stark die Änderung von Tarifvereinbarungen das tatsächliche Arbeitsentgelt der Beschäftigten beeinflusst. Teilweise wird schon der alleinige Vorgang des Auseinandertreibens der beiden Positionen als Lohndrift tituliert. Der geldwerte Unterschied zwischen den Polen stellt dann die Lohnspanne dar.

Eine Zunahme der übertariflichen Leistungen kann zu einer Erhöhung der Lohndrift führen und eine Abnahme dieser wiederum zu einer Senkung. Der zunehmende Lohndruck durch die Hartz-Gesetze und tarifliche Öffnungsklauseln führen zum Auseinandertreiben des Tariflohns und dem effektiven Realeinkommen. Daneben kann auch eine Strukturverschiebung bei den Arbeitsverhältnissen weg von der tariflichen und hin zur geringfügigen Beschäftigung solche Lohnunterschiede hervorrufen. Sie sind von der jeweiligen Lage am Arbeitsmarkt abhängig. Die Unternehmen bezahlen bei steigenden Beschäftigungszahlen eher übertarifliche Löhne, weil sie eigene Mitarbeiter behalten und zugleich neue Arbeitnehmer einstellen wollen.
 
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Stichworte:
Lohndrift, Lohn, Tarif, Tarifvertrag, Tariflohn, Effektivlohn, Mindestlohn
 
 
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