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Lohnkostenanteil, banklicher
 
Der bankliche Lohnkostenanteil stellt alle Aufwendungen von Banken dar, die sie im Zusammenhang mit Löhnen und Gehältern zahlen müssen.
Während die Löhne in Deutschland regional stark schwanken, zahlen Banken und Versicherungen bundesweit einheitliche Gehälter. Der Bankentarif ist gültig für deutsche Privatbanken und öffentlich-rechtliche Banken. Normalerweise wird Zeitlohn vereinbart, jedoch sind daneben leistungsbezogene Entlohnungen wie Prämienlohn zulässig.

Zu den Bruttoarbeitslöhnen müssen noch Zusatzleistungen der Finanzunternehmen an die Angestellten hinzugerechnet werden. Diese sogenannten Fringe Benefits können zum Beispiel Zuschüsse zu Versicherungen oder die Nutzung von Dienstwagen sein. Sie gehören ebenfalls zur Vergütung der Mitarbeiter und erhöhen den banklichen Lohnkostenanteil.

Bei den Tarifverhandlungen im privaten Bankgewerbe stoßen die Gehaltsforderungen der Dienstleistungsgewerkschaft zunehmend auf Ablehnung bei den Arbeitgebern. Es wird davon gesprochen, dass sich der Bankensektor in einer Strukturkrise befinde, die vorrangig eine Kostenkrise sei. Europaweit betrugen diese Ausgaben im Jahre 2003 rund 48 % der Gesamtausgaben von Kreditinstituten. Die japanischen Banken liegen leicht darüber, während in den Vereinigten Staaten nur 42 % darauf entfallen.

Zur Reduzierung des banklichen Lohnkostenanteils erhofft man sich deshalb eine Modernisierung des Flächentarifvertrages durch Öffnungsklauseln, die zu einer betrieblichen Vielfalt führen könnten.
 
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Stichworte:
banklicher Lohnkostenanteil, Bank, Lohn, Lohnkosten, Gehalt, Aufwand, Aufwendung
 
 
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