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Lohnrigidität
 
Mit dem Begriff „Lohnrigidität“ ist zu Deutsch eine Art Lohnstarre gemeint, d.h. es kommt üblicherweise zu keinerlei Veränderungen des Arbeitnehmerentgelts trotz der gegebenen Möglichkeit für den Arbeitgeber zur Anpassung (Reduzierung oder Erhöhung).
Die Starre ist ein wichtiger Indikator für eine vorhandene Arbeitslosigkeit innerhalb einer Volkswirtschaft. Die Gründe für eine solche Lohnrigidität sind darauf bezogen sehr vielseitig und umfassend. Einige Beispiele sind im Folgenden aufgelistet:

- Entlassungen von ein paar Beschäftigten (z.B. mit niedrigster Lohnstufe) oft günstiger als allgemeine Lohnreduzierung

- Gewerkschaften fordern für bleibende Beschäftigte Lohnstarre (Grund: Bleibende Anzahl ist Mehrheit)

- Insider-Outsider-Modell
-> Insider (Beschäftigte) haben Machtstellung bezüglich Lohnverhandlungen und sind nur an ihrem eigenen Lohn interessiert -> Outsider (Arbeitslose) bleiben dabei außer Acht

- Unternehmen wollen Humankapital sichern
-> Lohnreduzierung würde dies gefährden

u.s.w.

Die Lohnrigidität bezogen auf eine ausbleibende Lohnreduzierung wird auch Abwärtslohnstarrheit genannt.
 
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Stichworte:
Lohnrigiditäten, Lohnrigidität, Rigidität, Lohn, Lohnstarre, Lohnhärte
 
 
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