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Lombardierung
 
Der Begriff „Lombardierung“ ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für einen Lombardkredit. Hierunter versteht man die Vergabe eines kurz- bis mittelfristigen Darlehens gegen Verpfändung beweglicher Sachen oder Rechte.
Lombardierungen werden dem Darlehensnehmer …

… in einer Summe
… zu einem festen Zinssatz (Lombardsatz)
… über eine bestimmte Laufzeit

zur Verfügung gestellt. Dabei differenziert man allerdings die folgenden beiden Varianten:

1. Echter Lombardkredit
-> Bereitstellung auf separatem Darlehenskonto

2. Unechter Lombardkredit
-> Bereitstellung auf Kontokorrentkonto (Girokonto) des Darlehensnehmers

Mögliche Arten von Lombardierungen sind:
- Edelmetalllombardkredit
- Effekten- bzw. Wertpapierlombard
- Forderungslombardkredit
- Warenlombardkredit
- Wechsellombardkredit

Dabei sticht vor Allem der Wertpapierlombard heraus, da dieser die am häufigsten angebotene und genutzte Variante speziell im Privatkundenbereich ist. Verpfändet werden börsengängige im Depot befindliche Papiere.

Vor der Sicherheitenbestellung muss bei Lombardierungen generell eine Einigung zwischen den beiden Parteien über die Entstehung des Pfandrechts erfolgen. Anschließend kommt es zur Übergabe des verpfändeten Gegenstandes (Ausnahme: Wertpapiere, die sich bereits im Depot bei der jeweiligen Bank befinden).

Die Vorteile von Lombardierungensind unter Anderem:
- einfache, kurzfristige Geldbeschaffung
- sichere Kalkulationsbasis auf Grund fester Zinsen
- einfache Rückzahlung (in einer Summe oder in Raten)
- schnelle Verwertung der Sicherheiten
u.s.w.
 
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Stichworte:
Lombardierung, Lombardkredit, Lombard, Kredit, Verpfändung, Pfand, Sachen, Rechte, Darlehen, Kredite
 
 
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