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Lotsengeld
 
Lotsengeld (engl.: pilotage) wird auch bezeichnet als Pilotengeld und vor Allem beim Passieren von gefährlichen Küstenregionen oder beim Ein- oder Auslaufen von Häfen, wenn dort die Verhältnisse nicht einfach sind, gezahlt.
Dann nämlich besteht für passierende Schiffe die Verpflichtung, einen Lotsen oder Piloten mit an Bord zu nehmen, der das Schiff durch diese schwierige Passage problemlos manövriert. Dabei unterscheidet man je nach Abschnitt des Gewässers zwischen

- Seelotsen,
- Binnenlotsen,
- Revierlotsen,
- Flurlotsen und
- Hafenlotsen.


Sie werden vom Lotsenkutter aus, der mit einer so genannten Lotsenflage gekennzeichnet ist, an Bord der zu manövrierenden Schiffe gelassen. See- oder Außenlotsen beispielsweise für Elbe, Weser oder Ems befinden sich dann schon im Kanal oder auf der Doggerbank.

Früher wurden sie laut alten Schiffsdokumenten auch Bootsmann genannt und das gezahlte Geld dementsprechend Bootsmanngeld. Eine solche Sicherheitsleistung ist laut Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt und wird von den entsprechenden Behörden als Gebühr erhoben, die vom Schiffseigner zu tragen ist.
 
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Stichworte:
Lotsengeld, Lotse, Lotsen, Gebühr, Abgabe, Hafen, Auslaufen, Schiffe
 
 
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