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Maklergebühr
 
Die Maklergebühr wird auch Courtage genannt und es handelt sich um eine Provision, die ein Makler für die erfolgreiche Vermittlung von Geschäften zwischen Kaufinteressenten und Verkäufern erhält.
Es werden grundsätzlich zwei Arten von Maklern unterschieden:

-> Ein Vermittlungsmakler sorgt als Mittler zwischen Käufer und Verkäufer aktiv für das Zustandekommen eines (Kauf-)Vertrags.

-> Ein Nachweismakler hingegen informiert seinen Auftraggeber lediglich über die Möglichkeit, z.B. ein bestimmtes Grundstück erwerben zu können.

Der gesetzlichen Regelung nach ist die Maklergebühr eine erfolgsabhängige Provision. Ein Makler hat also nur Anspruch darauf wenn

- es zu einem Vertragsabschluss kommt (je nach Art des Geschäfts ist eventuell eine notarielle Beurkundung nötig) und
- der Vertragsabschluss auch ursächlich durch seine Vermittlung (bzw. seinen Nachweis) zustande gekommen ist.

Die gesetzlichen Grundlagen sind dabei das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Handelsgesetzbuch (HGB).

Die Gebühr wird in der Regel mit dem Vertragsabschluss (bzw. der notariellen Beurkundung) fällig. Die Höhe der Provision ist nicht einheitlich geregelt und kann grundsätzlich frei vereinbart werden. Eine Richtschnur bieten die ortsüblichen Provisionssätze. Bei Immobilien kann die Provision z.B. bis zu 6 % des Kaufpreises betragen.

Abhängig von der Branche und der Region gibt es Unterschiede darin, wer die Maklergebühr letztendlich zahlen muss. Im Immobiliengeschäft wird sie häufig von Käufer und Verkäufer je zur Hälfte getragen, während es in einigen Bundesländern (z.B. Berlin, Hamburg und Hessen) üblich ist, dass der Käufer die gesamte Gebühr zahlt.
 
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Stichworte:
Maklergebühr, Courtage, Provision, Makler
 
 
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