Die Höhe einer
Maklerprovision kann zwischen den Parteien frei vereinbart werden. Je nach Geschäftszweig des Maklers kann die Provision auch entsprechend unterschiedlich ausfallen.
Beispiele:1. ImmobilienmaklerSie verlangen beispielsweise beim Verkauf einer Immobilie teilweise bis zu sechs Prozent des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer (
MwSt).
2. Makler für Mietwohnung (Wohnungsvermittler)Besondere Regelungen für Makler für Mietwohnungen finden sich im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG). Demnach hat ein Wohnungsvermittler nur Anspruch auf Entgelt für die Vermittlung oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Mietverträgen über Wohnräume, wenn infolge der Vermittlung oder des Nachweises auch ein rechtsgültiger Mietvertrag zustande kommt. Die Maklerprovision darf dabei zwei Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer (USt) nicht übersteigen.
3. VersicherungsmaklerDieser Personenkreis gehört zu den Versicherungsvermittlern. Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter übernimmt er für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen, ohne von einem Versicherer oder einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Die Höhe der Provision wird zwischen dem Makler und dem Auftraggeber vereinbart.