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Markt, amtlicher
 
Unter einem amtlichen Markt (auch amtlicher Handel genannt) versteht man ein ehemaliges öffentlich-rechtliches Börsensegment der deutschen Wertpapierbörse, an dem ausschließlich amtlich notierte Wertpapiere zugelassen waren. Die Kurse wurden von bestellten, öffentlich-rechtlichen Kursmaklern entsprechend der jeweiligen Börsenordnung ermittelt und gemeinsam mit den Umsätzen im Kursblatt veröffentlicht.
Mit der Neuorganisierung der deutschen Börse wurden die bis dato geltenden Teilsegmente amtlicher und geregelter Markt in den heute einheitlich gültigen regulierten Handel überführt. Die Zulassungsvoraussetzungen zu diesem Markt wurden dabei vom amtlichen Handel übernommen. Dazu gehören unter Anderem die folgenden Punkte:

•    Unternehmen muss mindestens 3 Jahre existieren
•    Voraussichtlicher Kurswert der Aktien bzw. (falls Schätzung nicht möglich) Eigenkapital des Unternehmens muss mindestens 1,25 Millionen Euro betragen
•    Streubesitz von mindestens 25 Prozent (Aktien, die ans Publikum verteilt werden)
•    Vorhandensein eines Zulassungsprosektes

Neben der Erfüllung dieser und weiterer Voraussetzungen gemäß Börsengesetz (BörsG), Börsenzulassungsverordnung (BörsZulVO) und der jeweiligen Börsenordnung muss das Unternehmen außerdem ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren durchlaufen, das auch auf Antrag des Emittenten gestartet wird. Begleitet wird es dabei von einem sogenannten Emissionsbegleiter (Kreditinstitut etc.).

Weitere Zulassungsvoraussetzungen des amtlichen Marktes, die teilweise ebenfalls für den regulierten Markt übernommen wurden, waren.


•    Emission von mindestens 10.000 Aktien
•    Pflicht zur Ad-hoc-Publizität (umgehende Veröffentlichung kursbeeinflussender Informationen)
•    Börsenzulassungspublizität (Prospektpflicht, Prospekthaftung)
 
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Stichworte:
amtlicher Markt, Börse, Börsensegment, amtlicher Handel, Teilsegment, deutsche Börse, Wertpapierbörse, Zulassung, Zulassungsvoraussetzung
 
 
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