Mit der Neuorganisierung der deutschen Börse wurden die bis dato geltenden Teilsegmente amtlicher und geregelter Markt in den heute einheitlich gültigen
regulierten Handel überführt. Die Zulassungsvoraussetzungen zu diesem Markt wurden dabei vom amtlichen Handel übernommen.
Dazu gehören unter Anderem die folgenden Punkte: • Unternehmen muss mindestens 3 Jahre existieren
• Voraussichtlicher Kurswert der Aktien bzw. (falls Schätzung nicht möglich) Eigenkapital des Unternehmens muss mindestens 1,25 Millionen Euro betragen
• Streubesitz von mindestens 25 Prozent (Aktien, die ans Publikum verteilt werden)
• Vorhandensein eines Zulassungsprosektes
Neben der Erfüllung dieser und weiterer Voraussetzungen gemäß
Börsengesetz (BörsG), Börsenzulassungsverordnung (BörsZulVO) und der jeweiligen
Börsenordnung muss das Unternehmen außerdem ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren durchlaufen, das auch auf Antrag des Emittenten gestartet wird. Begleitet wird es dabei von einem sogenannten Emissionsbegleiter (
Kreditinstitut etc.).
Weitere Zulassungsvoraussetzungen des amtlichen Marktes, die teilweise ebenfalls für den regulierten Markt übernommen wurden, waren. • Emission von mindestens 10.000
Aktien • Pflicht zur Ad-hoc-Publizität (umgehende Veröffentlichung kursbeeinflussender Informationen)
• Börsenzulassungspublizität (Prospektpflicht, Prospekthaftung)