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Markt, grauer
 
Unter einem grauen Markt versteht man im Allgemeinen einen Markt, wo Güter (Waren und Dienstleistungen) über andere als der üblichen Vertriebswege gehandelt werden. In der Regel bestehen hier kaum bis keine aufsichtsrechtlichen Kontrollen. Allerdings ist der Handel am grauen Markt – anders als beim Schwarzmarkt – nicht ungesetzlich.
Im Finanzbereich spricht man oft auch vom sogenannten Graumarkt oder auch grauen Kapitalmarkt. Diese beiden Begrifflichkeiten sind hinsichtlich ihrer Definition zu unterscheiden.

1) Graumarkt
Dieser Kapitalmarkt ist völlig unorganisiert und steht unter keiner staatlichen Aufsicht oder Kontrolle. Die Handelsinstrumente konzentrieren sich auf Neuemissionen vor Allem von Börsenterminkontrakten auf neue Aktien. Gehandelt wird dabei aber vor der eigentlichen offiziellen Börsennotierung der Papiere. Der Käufer eines solchen Handelsinstrumentes geht am Graumarkt die Verpflichtung ein, den heute vereinbarten Kaufpreis bei der baldigen öffentlichen Notierung an den Verkäufer zu zahlen. Das größte Risiko besteht für den Erwerber darin, mehr bezahlen zu müssen, als er bei der Notierung und dem direkten Erwerb an der Börse gemusst hätte.

2) Grauer Kapitalmarkt
Grundsätzlich ist er ähnlich dem Graumarkt, bietet aber hinsichtlich der Handelsinstrumente eine breitere Produktpalette. So zählen zu den Kontrakten, die am grauen Kapitalmarkt gehandelt werden, beispielsweise die folgenden:

•    Unternehmensbeteiligungen
•    Immobilienbeteiligungen
•    Glücksspielbeteiligungen
•    Diamanten
etc.

Teilweise werden aber auch hier Börsenterminkontrakte angeboten, sodass die beiden Märkte oftmals ineinander überfließen.
 
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Stichworte:
grauer Markt, graue Markt, grauer Handel, Graumarkt, grauer Kapitalmarkt, Schwarzmarkt
 
 
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