Im Finanzbereich spricht man oft auch vom sogenannten Graumarkt oder auch grauen Kapitalmarkt. Diese beiden Begrifflichkeiten sind hinsichtlich ihrer Definition zu unterscheiden.
1) Graumarkt Dieser Kapitalmarkt ist völlig unorganisiert und steht unter keiner staatlichen Aufsicht oder Kontrolle. Die Handelsinstrumente konzentrieren sich auf Neuemissionen vor Allem von Börsenterminkontrakten auf neue
Aktien. Gehandelt wird dabei aber vor der eigentlichen offiziellen Börsennotierung der Papiere. Der Käufer eines solchen Handelsinstrumentes geht am Graumarkt die Verpflichtung ein, den heute vereinbarten Kaufpreis bei der baldigen öffentlichen Notierung an den Verkäufer zu zahlen. Das größte Risiko besteht für den Erwerber darin, mehr bezahlen zu müssen, als er bei der Notierung und dem direkten Erwerb an der Börse gemusst hätte.
2) Grauer Kapitalmarkt Grundsätzlich ist er ähnlich dem Graumarkt, bietet aber hinsichtlich der Handelsinstrumente eine breitere Produktpalette. So zählen zu den Kontrakten, die am grauen Kapitalmarkt gehandelt werden, beispielsweise die folgenden:
• Unternehmensbeteiligungen
• Immobilienbeteiligungen
• Glücksspielbeteiligungen
• Diamanten
etc.
Teilweise werden aber auch hier Börsenterminkontrakte angeboten, sodass die beiden Märkte oftmals ineinander überfließen.